EHDS, Artikel 51, SE

(1) Die Gesundheitsdateninhaber stellen die folgenden Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung gemäß diesem Kapitel zur Verfügung:

a)

elektronische Gesundheitsdaten aus EHR;

b)

Daten zu Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, einschließlich sozioökonomischer, umweltbedingter und verhaltensbezogener Gesundheitsfaktoren;

c)

aggregierte Daten über den Bedarf an Gesundheitsversorgung, die für die Gesundheitsversorgung bereitgestellten Ressourcen, die Bereitstellung von und den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Finanzierung;

d)

Daten zu Erregern mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;

e)

Verwaltungsdaten zur Gesundheitsversorgung, einschließlich Daten zur Abgabe von Arzneimitteln, Erstattungsforderungen und Erstattungen;

f)

menschliche genetische, epigenomische und genomische Daten;

g)

Offizielle Quelle

Version: 356eb8926fa57294

SHA-256: sha256:356eb8926fa57294235cce2a5ce3f9aa2d58a9e2c18b4b26d6c86427bae1925b

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Source: NovaCopilot