EHDS, Artikel 14, SE

(1) Werden Daten elektronisch verarbeitet, so gelten für die Zwecke dieses Kapitels die folgenden Kategorien personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten als prioritäre Kategorien:

a)

Patientenkurzakten;

b)

elektronische Verschreibungen;

c)

elektronische Abgaben von Arzneimitteln;

d)

Medizinische Bildgebung und damit zusammenhängende, auf Bildgebung gestützte Befunde;

e)

Ergebnisse medizinischer Untersuchungen, einschließlich Labor- und anderer diagnostischer Ergebnisse und damit zusammenhängender Berichte; und

f)

Entlassungsberichte.

Die Hauptmerkmale der prioritären Kategorien personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Primärnutzung sind in Anhang I festgelegt.

Offizielle Quelle

Version: 3073a605b005c7da

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Source: NovaCopilot