Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-10
EUDR artikel 10: Risikobewertung
What is an agent? Agents execute decisions.
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
Auch gesucht als: Entwaldungsverordnung Artikel 10 · Verordnung (EU) 2023/1115 Artikel 10
CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, EUDR artikel 10
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- 2026-08-22Abgelaufen
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Kurze Antwort
What does EUDR Article 10 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDR Article 10 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R1115. The outcome is a machine classification, not a compliance decision. Quelle: NovaCopilot, nc:de:agent:avskogningsforordningen-2023-1115:artikel-10.
EUDR Article 10Noch nicht geprüftAmtlicher Text
- Paragraph 1 applies. die Zuordnung des Risikos zu dem betreffenden Erzeugerland oder dessen Landesteilen davon gemäß Artikel 29;
- Paragraph 2 applies. die Präsenz von Wäldern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
- Paragraph 3 applies. die Präsenz von indigenen Völkern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
die Zuordnung des Risikos zu dem betreffenden Erzeugerland oder dessen Landesteilen davon gemäß Artikel 29;
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
die Präsenz von Wäldern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Präsenz von indigenen Völkern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
die Konsultation von und Kooperation mit indigenen Völkern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen nach Treu und Glauben;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
das Vorhandensein von gebührend begründeten Ansprüchen indigener Völker aufgrund objektiver und überprüfbarer Informationen in Bezug auf die Nutzung des Gebiets oder die Eigentumsverhältnisse in dem Gebiet, das zur Erzeugung des relevanten Rohstoffs genutzt wird;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die Verbreitung der Entwaldung oder Waldschädigung im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Quelle, Zuverlässigkeit und Gültigkeit der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Informationen sowie Links zu anderen verfügbaren Unterlagen dazu;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Bedenken in Bezug auf das Erzeuger- und Ursprungsland oder deren Landesteile, wie beispielsweise im Hinblick auf das Ausmaß der Korruption, die Verbreitung der Fälschung von Dokumenten und Daten, mangelnde Strafverfolgung, Verstöße gegen die völkerrechtlichen Menschenrechte, bewaffnete Konflikte oder bestehende Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Rat der Europäischen Union verhängt wurd…
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Komplexität der betreffenden Lieferkette und die Verarbeitungsstufe der relevanten Erzeugnisse, insbesondere Schwierigkeiten bei der Zuordnung relevanter Erzeugnisse zu dem Grundstück, auf dem die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden,
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
das Risiko der Umgehung dieser Verordnung bzw. das Risiko der Vermischung mit relevanten Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder erzeugt in Gebieten, in denen Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat oder stattfindet;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Schlussfolgerungen der Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die zur Durchführung dieser Verordnung beitragen entsprechend der Veröffentlichung im Register der Sachverständigengruppe der Kommission;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
begründete Bedenken, die gemäß Artikel 31 geäußert werden, und Informationen über bisherige Verstöße gegen diese Verordnung durch Marktteilnehmer oder Händler entlang der betreffenden Lieferkette;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
jegliche Informationen, die darauf schließen lassen, dass die Gefahr besteht, dass die relevanten Erzeugnisse nichtkonform sind;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
ergänzende Informationen zur Einhaltung dieser Verordnung, die Informationen aus Zertifizierungssystemen oder anderen von Dritten verifizierten Systemen, darunter freiwillige Systeme, die von der Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) anerkannt wurden, umfassen können, unter der Voraussetzung, dass die Informationen die in Artikel 9 festgeleg…
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1die Zuordnung des Risikos zu dem betreffenden Erzeugerland oder dessen Landesteilen davon gemäß Artikel 29;
- 2die Präsenz von Wäldern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
- 3die Präsenz von indigenen Völkern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
- 4die Konsultation von und Kooperation mit indigenen Völkern im Erzeugerland oder dessen Landesteilen nach Treu und Glauben;
- 5das Vorhandensein von gebührend begründeten Ansprüchen indigener Völker aufgrund objektiver und überprüfbarer Informationen in Bezug auf die Nutzung des Gebiets oder die Eigentumsverhältnisse in dem Gebiet, das zur Erzeugung des relevanten Rohstoffs genutzt wird;
- 6die Verbreitung der Entwaldung oder Waldschädigung im Erzeugerland oder dessen Landesteilen;
- 7die Quelle, Zuverlässigkeit und Gültigkeit der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Informationen sowie Links zu anderen verfügbaren Unterlagen dazu;
- 8Bedenken in Bezug auf das Erzeuger- und Ursprungsland oder deren Landesteile, wie beispielsweise im Hinblick auf das Ausmaß der Korruption, die Verbreitung der Fälschung von Dokumenten und Daten, mangelnde Strafverfolgung, Verstöße gegen die völkerrechtlichen Menschenrechte, bewaffnete Konflikte oder bestehende Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Rat der Europäischen Union verhängt wurden;
- 9die Komplexität der betreffenden Lieferkette und die Verarbeitungsstufe der relevanten Erzeugnisse, insbesondere Schwierigkeiten bei der Zuordnung relevanter Erzeugnisse zu dem Grundstück, auf dem die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden,
- 10das Risiko der Umgehung dieser Verordnung bzw. das Risiko der Vermischung mit relevanten Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder erzeugt in Gebieten, in denen Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat oder stattfindet;
- 11Schlussfolgerungen der Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die zur Durchführung dieser Verordnung beitragen entsprechend der Veröffentlichung im Register der Sachverständigengruppe der Kommission;
- 12begründete Bedenken, die gemäß Artikel 31 geäußert werden, und Informationen über bisherige Verstöße gegen diese Verordnung durch Marktteilnehmer oder Händler entlang der betreffenden Lieferkette;
- 13jegliche Informationen, die darauf schließen lassen, dass die Gefahr besteht, dass die relevanten Erzeugnisse nichtkonform sind;
- 14ergänzende Informationen zur Einhaltung dieser Verordnung, die Informationen aus Zertifizierungssystemen oder anderen von Dritten verifizierten Systemen, darunter freiwillige Systeme, die von der Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) anerkannt wurden, umfassen können, unter der Voraussetzung, dass die Informationen die in Artikel 9 festgelegten Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1115 art. 10, Risikobewertung. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-10 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:cf43f280827cce13, bygge legal-2026-10-25).