Legal sources with official primary sources

Printed ·

SMLM PreviewFehler, Bugs und unvollständige Abdeckung können auftretenDas Modell ist im Q4-26 produktionsreif

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-15

EUDR artikel 15: Technische Unterstützung, Anleitung und Informationsaustausch

What is an agent? Agents execute decisions.

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

Auch gesucht als: Entwaldungsverordnung Artikel 15 · Verordnung (EU) 2023/1115 Artikel 15

CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

EUDROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, EUDR artikel 15
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Abgelaufen
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

NovaCopilot leitet eine kurze Antwort aus Gesetzen und Rechtsprechung ab, mit der Quelle direkt darunter. 5 Antworten pro Tag sind kostenlos.

NovaCopilot begründet: eine kurze Antwort mit höchstens 75 Wörtern, nur aus unserem Register, mit der Quelle direkt darunter.

Source: NovaCopilot

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Unbeschadet der Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 können die Mitgliedstaaten den Marktteilnehmern technische und sonstige Unterstützung sowie Anleitung gewähren. Außerdem kann die Kommission Marktteilnehmern und zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten gegebenenfalls Beratung gewähren. Bei der technischen und sonstigen Unterstützung sowie Anleit…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten erleichtern den Austausch und die Verbreitung relevanter Informationen, insbesondere zur Unterstützung der Marktteilnehmer bei der Bewertung von Risiken gemäß Artikel 10, und über bewährte Praktiken zur Durchführung dieser Verordnung.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die zuständigen Behörden und die Kommission überwachen kontinuierlich jede wesentliche Veränderung im Handelsgefüge der relevanten Erzeugnisse, die zur Umgehung dieser Verordnung führen kann, und tauschen Informationen darüber aus.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Unterstützung ist in einer Weise zu gewähren, die die Aufgaben der zuständigen Behörden oder ihre Unabhängigkeit bei der Durchsetzung dieser Verordnung nicht beeinträchtigt wird.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Die Kommission kann die harmonisierte Durchführung dieser Verordnung erleichtern, indem sie einschlägige Leitlinien herausgibt, den kontinuierlichen Austausch mit Sachverständigen, Interessenträgern und allen einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich Kleinst- oder Kleinprimärerzeugern, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händlern, sicherstellt, bewährte Verfahren entwickelt und technische Rückmeldungen…

    Absatz 5

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Unbeschadet der Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 können die Mitgliedstaaten den Marktteilnehmern technische und sonstige Unterstützung sowie Anleitung gewähren. Außerdem kann die Kommission Marktteilnehmern und zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten gegebenenfalls Beratung gewähren. Bei der technischen und sonstigen Unterstützung sowie Anleitung ist die Lage von KMU, einschließlich Kleinstunternehmen und natürlichen Personen — auch in Bezug auf die Umwandlung von Daten aus einschlägigen Systemen zur Ermittlung der Geolokalisierung im Informationssystem gemäß Artikel 33 — zu berücksichtigen, um die Einhaltung dieser Verordnung zu erleichtern. Sie sollten auch die einschlägigen geltenden und künftigen Rechtsakte der Union, die Sorgfaltspflichten enthalten, berücksichtigen.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern den Austausch und die Verbreitung relevanter Informationen, insbesondere zur Unterstützung der Marktteilnehmer bei der Bewertung von Risiken gemäß Artikel 10, und über bewährte Praktiken zur Durchführung dieser Verordnung.
  3. 3(3) Die zuständigen Behörden und die Kommission überwachen kontinuierlich jede wesentliche Veränderung im Handelsgefüge der relevanten Erzeugnisse, die zur Umgehung dieser Verordnung führen kann, und tauschen Informationen darüber aus.
  4. 4(4) Die Unterstützung ist in einer Weise zu gewähren, die die Aufgaben der zuständigen Behörden oder ihre Unabhängigkeit bei der Durchsetzung dieser Verordnung nicht beeinträchtigt wird.
  5. 5(5) Die Kommission kann die harmonisierte Durchführung dieser Verordnung erleichtern, indem sie einschlägige Leitlinien herausgibt, den kontinuierlichen Austausch mit Sachverständigen, Interessenträgern und allen einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich Kleinst- oder Kleinprimärerzeugern, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händlern, sicherstellt, bewährte Verfahren entwickelt und technische Rückmeldungen von der bestehenden Expertengruppe der Kommission zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt einholt und einen angemessenen Informationsaustausch, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, zwischen den zuständigen Behörden und Zollbehörden sowie zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission fördert.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1115
chapter-
article15
paragraphs5
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor-
national-

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/avskogningsforordningen-2023-1115-15/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:883fa2bbd6f0d2624cb0eac998067f9cd373192912c89f95c315c1b0c8dbafd2
scriptsha256:657534879989f81b9b67a59f8ab41670effc6c225a9278a34aef8e14263f8ffe
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:066b093192a15da7328851d3a8fdb5a5543e808d2b0544313b46ba07c6ed40c6
versionagent-engine-1+legal-2026-10-25 / 066b093192a15da7

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1115 art. 15, Technische Unterstützung, Anleitung und Informationsaustausch. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-15 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:7f03e008a9aedcfc, bygge legal-2026-10-25).