Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-13

EUDR artikel 13: Vereinfachte Sorgfaltspflicht

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

EUDROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, EUDR artikel 13
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Wenn Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, müssen sie die Verpflichtungen nach den Artikeln 10 und 11 nicht erfüllen, wenn sie sich nach Bewertung der Komplexität der betreffenden Lieferkette und des Risikos einer Umgehung dieser Verordnung bzw. des Risiko einer Vermischung mit Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder mit Ursprung in Ländern oder Landesteilen mit einem hohen oder…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Erlangt der Marktteilnehmer jedoch — unter anderem im Rahmen der gemäß Absatz 1 dieses Artikels durchgeführten Bewertungen — einschlägige Informationen, einschließlich gemäß Artikel 31 geäußerter begründeter Bedenken, oder wird er davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Risiko dahin gehend vorliegt, dass die relevanten Erzeugnisse gegen diese Verordnung verstoßen, oder dass die Vorschriften dieser Verordnung umgangen…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Werden einer zuständigen Behörde Informationen zur Kenntnis gebracht, die auf das Risiko einer Umgehung dieser Verordnung schließen lassen, einschließlich in Fällen, in denen relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse, die in einem Land mit normalem oder hohem Risiko oder dessen Landesteilen erzeugt wurden, anschließend in einem Land mit geringem Risiko verarbeitet, aus dem es in Verkehr gebracht wird oder de…

    Absatz 3

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Wenn Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, müssen sie die Verpflichtungen nach den Artikeln 10 und 11 nicht erfüllen, wenn sie sich nach Bewertung der Komplexität der betreffenden Lieferkette und des Risikos einer Umgehung dieser Verordnung bzw. des Risiko einer Vermischung mit Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder mit Ursprung in Ländern oder Landesteilen mit einem hohen oder normalen Risiko vergewissert haben, dass alle relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse in Ländern oder Landesteilen erzeugt wurden, für die gemäß Artikel 29 ein geringes Risiko festgestellt wurde. In diesen Fällen muss der Marktteilnehmer der zuständigen Behörde auf Verlangen einschlägige Unterlagen zugänglich machen, die aufzeigen, dass ein vernachlässigbares Risiko der Umgehung dieser Verordnung oder der Vermischung mit Erzeugnissen unbekannten Ursprungs oder aus Ländern oder Landesteilen mit einem hohen oder normalen Risiko besteht.
  2. 2(2) Erlangt der Marktteilnehmer jedoch — unter anderem im Rahmen der gemäß Absatz 1 dieses Artikels durchgeführten Bewertungen — einschlägige Informationen, einschließlich gemäß Artikel 31 geäußerter begründeter Bedenken, oder wird er davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Risiko dahin gehend vorliegt, dass die relevanten Erzeugnisse gegen diese Verordnung verstoßen, oder dass die Vorschriften dieser Verordnung umgangen werden, so muss der Marktteilnehmer ungeachtet des Absatzes 1 alle Verpflichtungen gemäß den Artikeln 10 und 11 erfüllen und die einschlägigen Informationen unverzüglich der zuständigen Behörde übermitteln.
  3. 3(3) Werden einer zuständigen Behörde Informationen zur Kenntnis gebracht, die auf das Risiko einer Umgehung dieser Verordnung schließen lassen, einschließlich in Fällen, in denen relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse, die in einem Land mit normalem oder hohem Risiko oder dessen Landesteilen erzeugt wurden, anschließend in einem Land mit geringem Risiko verarbeitet, aus dem es in Verkehr gebracht wird oder den Markt verlässt, so ergreift die zuständige Behörde im Einklang mit Artikel 17 Absatz 1 unverzüglich Maßnahmen und erlässt erforderlichenfalls einstweilige Maßnahmen gemäß Artikel 23.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1115
chapter
article13
paragraphs3
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/avskogningsforordningen-2023-1115-13/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:d05c3d9bb7c969b709d263b0bc0dd0d3173713a5382b5698780a05e0924dd3d9
scriptsha256:c62ca6d24d456eadd6860672d845f0de2ac848a55cf8fc32e19d56169523255b
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:f90e8fd728f740d8c1b1776a03f647fc0c2196f0702b45d9f75bcdf48636a63c
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / f90e8fd728f740d8

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1115 art. 13, Vereinfachte Sorgfaltspflicht. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-13 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:70f1bd3761cb41d2, bygge legal-2026-08-25).