Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-12
EUDR artikel 12: Einführung und Handhabung der Sorgfaltspflichtregelungen, Berichterstattung und Aufzeichnungen
What is an agent? Agents execute decisions.
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
Auch gesucht als: Entwaldungsverordnung Artikel 12 · Verordnung (EU) 2023/1115 Artikel 12
CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, EUDR artikel 12
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Abgelaufen
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Kurze Antwort
What does EUDR Article 12 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDR Article 12 is tested here by a deterministic rule tree of 8 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R1115. The outcome is a machine classification, not a compliance decision. Quelle: NovaCopilot, nc:de:agent:avskogningsforordningen-2023-1115:artikel-12.
EUDR Article 12Noch nicht geprüftAmtlicher Text
- Paragraph 1 applies. eine Übersicht der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Informationen;
- Paragraph 2 applies. die Schlussfolgerungen der gemäß Artikel 10 durchgeführten Risikobewertung und die gemäß Artikel 11 ergriffenen Maßnahmen sowie eine Erläuterung der für die Risikobewertung erlangten und verwendeten Informationen und Nachweise;
- Paragraph 3 applies. gegebenenfalls eine Beschreibung des Prozesses zur Konsultation von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und anderen Inhabern gewohnheitsmäßiger Landrechte oder derjenigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Gebiet der Erzeugung der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse ansässig sind.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
eine Übersicht der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Informationen;
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
die Schlussfolgerungen der gemäß Artikel 10 durchgeführten Risikobewertung und die gemäß Artikel 11 ergriffenen Maßnahmen sowie eine Erläuterung der für die Risikobewertung erlangten und verwendeten Informationen und Nachweise;
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
gegebenenfalls eine Beschreibung des Prozesses zur Konsultation von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und anderen Inhabern gewohnheitsmäßiger Landrechte oder derjenigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Gebiet der Erzeugung der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse ansässig sind.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(1) Zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 führen die Marktteilnehmer einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen ein und halten diesen auf dem neuesten Stand, um sicherzustellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen („Sorgfaltspflichtregelung“).
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(2) Die Marktteilnehmer überprüfen die Sorgfaltspflichtregelung mindestens jährlich. Sobald die Marktteilnehmer von neuen Entwicklungen Kenntnis erlangen, die die der Sorgfaltspflichtregelung beeinflussen könnten, so aktualisieren sie die Sorgfaltspflichtregelung, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Marktteilnehmer bewahren die Aufzeichnungen über derartige Aktualisierungen entsprechend ihren Sorgfaltspfl…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(3) Marktteilnehmer, die nicht in die Kategorien KMU, einschließlich Kleinstunternehmen oder natürliche Person fallen, berichten jährlich öffentlich (auch im Internet) zugänglich und möglichst umfassend über ihre Sorgfaltspflichtregelung, einschließlich der Schritte, die sie eingeleitet haben, um ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 8 zu erfüllen. Marktteilnehmer, die auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsakte de…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(4) Unbeschadet der Datenschutzvorschriften der Union enthalten die Berichte nach Absatz 3 die folgenden Informationen über die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse: a) eine Übersicht der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Informationen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(5) Die Marktteilnehmer bewahren alle mit der Sorgfaltspflicht in Zusammenhang stehenden Unterlagen, wie beispielsweise alle Aufzeichnungen, Maßnahmen und Verfahren gemäß Artikel 8, mindestens fünf Jahre lang auf. Diese Unterlagen stellen sie auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Absatz 8
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1eine Übersicht der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Informationen;
- 2die Schlussfolgerungen der gemäß Artikel 10 durchgeführten Risikobewertung und die gemäß Artikel 11 ergriffenen Maßnahmen sowie eine Erläuterung der für die Risikobewertung erlangten und verwendeten Informationen und Nachweise;
- 3gegebenenfalls eine Beschreibung des Prozesses zur Konsultation von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und anderen Inhabern gewohnheitsmäßiger Landrechte oder derjenigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Gebiet der Erzeugung der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse ansässig sind.
- 4(1) Zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 führen die Marktteilnehmer einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen ein und halten diesen auf dem neuesten Stand, um sicherzustellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen („Sorgfaltspflichtregelung“).
- 5(2) Die Marktteilnehmer überprüfen die Sorgfaltspflichtregelung mindestens jährlich. Sobald die Marktteilnehmer von neuen Entwicklungen Kenntnis erlangen, die die der Sorgfaltspflichtregelung beeinflussen könnten, so aktualisieren sie die Sorgfaltspflichtregelung, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Marktteilnehmer bewahren die Aufzeichnungen über derartige Aktualisierungen entsprechend ihren Sorgfaltspflichtregelungen für einen Zeitraum von fünf Jahren auf.
- 6(3) Marktteilnehmer, die nicht in die Kategorien KMU, einschließlich Kleinstunternehmen oder natürliche Person fallen, berichten jährlich öffentlich (auch im Internet) zugänglich und möglichst umfassend über ihre Sorgfaltspflichtregelung, einschließlich der Schritte, die sie eingeleitet haben, um ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 8 zu erfüllen. Marktteilnehmer, die auch in den Anwendungsbereich anderer Rechtsakte der Union fallen, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette festgelegt sind, können ihre Berichterstattungspflichten gemäß diesem Absatz erfüllen, indem sie die erforderlichen Informationen in die Berichterstattung im Zusammenhang mit diesen anderen Rechtsakten der Union aufnehmen.
- 7(4) Unbeschadet der Datenschutzvorschriften der Union enthalten die Berichte nach Absatz 3 die folgenden Informationen über die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse: a) eine Übersicht der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Informationen;
- 8(5) Die Marktteilnehmer bewahren alle mit der Sorgfaltspflicht in Zusammenhang stehenden Unterlagen, wie beispielsweise alle Aufzeichnungen, Maßnahmen und Verfahren gemäß Artikel 8, mindestens fünf Jahre lang auf. Diese Unterlagen stellen sie auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1115 art. 12, Einführung und Handhabung der Sorgfaltspflichtregelungen, Berichterstattung und Aufzeichnungen. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-12 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:f5c797157be13217, bygge legal-2026-10-25).