Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-14
EUDR artikel 14: Zuständige Behörden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EUDR artikel 14
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EUDR Article 14 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDR Article 14 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R1115. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDR Article 14Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Behörden, die für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zuständig sind.
- Paragraph 2 applies. (2) Bis spätestens zum 30. Dezember 2023 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Namen, Anschriften und Kontaktdaten der zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 mit. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über jede Änderung dieser Informationen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Kommission macht die Liste der zuständigen Behörden ohne ungebührliche Verzögerung auf ihrer Website öffentlich zugänglich. Die Kommission aktualisiert die Liste regelmäßig auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten neuen Daten.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Behörden, die für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zuständig sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Bis spätestens zum 30. Dezember 2023 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Namen, Anschriften und Kontaktdaten der zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 mit. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über jede Änderung dieser Informationen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Kommission macht die Liste der zuständigen Behörden ohne ungebührliche Verzögerung auf ihrer Website öffentlich zugänglich. Die Kommission aktualisiert die Liste regelmäßig auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten neuen Daten.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden über angemessene Befugnisse, funktionale Unabhängigkeit und Ressourcen verfügen, um die in diesem Kapitel festgelegten Verpflichtungen erfüllen zu können.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Behörden, die für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zuständig sind.
- 2(2) Bis spätestens zum 30. Dezember 2023 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Namen, Anschriften und Kontaktdaten der zuständigen Behörden gemäß Absatz 1 mit. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über jede Änderung dieser Informationen.
- 3(3) Die Kommission macht die Liste der zuständigen Behörden ohne ungebührliche Verzögerung auf ihrer Website öffentlich zugänglich. Die Kommission aktualisiert die Liste regelmäßig auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten neuen Daten.
- 4(4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden über angemessene Befugnisse, funktionale Unabhängigkeit und Ressourcen verfügen, um die in diesem Kapitel festgelegten Verpflichtungen erfüllen zu können.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1115 art. 14, Zuständige Behörden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-14 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:0a509f5ff83d094e, bygge legal-2026-08-25).