Agent · helsodata-2025-327-97
EHDS artikel 97: Ausübung der Befugnisübertragung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 97
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 97 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 97 is tested here by a deterministic rule tree of 6 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 97Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 25. März 2025 übertragen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit aufgehoben werden. Der Beschluss über die Aufhebung beendet die Übertragung der in dem jeweiligen Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 25. März 2025 übertragen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit aufgehoben werden. Der Beschluss über die Aufhebung beendet die Übertragung der in dem jeweiligen Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommiss…
Absatz 6
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
- 2(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 25. März 2025 übertragen.
- 3(3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit aufgehoben werden. Der Beschluss über die Aufhebung beendet die Übertragung der in dem jeweiligen Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
- 4(4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.
- 5(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
- 6(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 14 Absatz 2, Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 78 Absatz 5 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um drei Monate verlängert.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 97, Ausübung der Befugnisübertragung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-97 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:0e622461c86a495f, bygge legal-2026-08-25).