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Agent · helsodata-2025-327-10

EHDS artikel 10: Recht von natürlichen Personen zum Widerspruch im Rahmen der Primärnutzung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Agent, EHDS artikel 10
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2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten können vorsehen, dass natürliche Personen ein Recht zum Widerspruch gegen den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, die in einem EHR-System erfasst sind, über die in den Artikeln 4 und 12 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten haben. In solchen Fällen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Ausübung dieses Rechts rev…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Wenn ein Mitgliedstaat ein Recht nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels einräumt, legt er Vorschriften und besondere Schutzmaßnahmen für einen solchen Mechanismus zum Widerspruch fest. Insbesondere können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorsehen, dass ein Gesundheitsdienstleister oder ein Angehöriger der Gesundheitsberufe Zugang zu den personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhält, wenn die Verarb…

    Absatz 2

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten können vorsehen, dass natürliche Personen ein Recht zum Widerspruch gegen den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, die in einem EHR-System erfasst sind, über die in den Artikeln 4 und 12 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten haben. In solchen Fällen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Ausübung dieses Rechts reversibel ist.
  2. 2(2) Wenn ein Mitgliedstaat ein Recht nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels einräumt, legt er Vorschriften und besondere Schutzmaßnahmen für einen solchen Mechanismus zum Widerspruch fest. Insbesondere können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorsehen, dass ein Gesundheitsdienstleister oder ein Angehöriger der Gesundheitsberufe Zugang zu den personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhält, wenn die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person entsprechend Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 erforderlich ist, selbst wenn der Patient das Recht zum Widerspruch im Rahmen der Primärnutzung ausgeübt hat.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025R0327 art. 10, Recht von natürlichen Personen zum Widerspruch im Rahmen der Primärnutzung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-10 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:bd626a8a7320e686, bygge legal-2026-08-25).