Agent · dora-2022-2554-4
DORA artikel 4: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 82 · minimal-risk
ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.
- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 4
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 4 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 4 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 4Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist.
- Paragraph 2 applies. (2) Darüber hinaus muss die Anwendung der Kapitel III und IV sowie des Kapitels V Abschnitt I durch die Finanzunternehmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie zu der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte stehen, wie dies in den einschlägigen Vorschriften jener Kapitel ausdrücklich vorgesehen ist.
- Paragraph 3 applies. (3) Bei der Überprüfung der Kohärenz des IKT-Risikomanagementrahmens auf der Grundlage der Berichte, die den zuständigen Behörden gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 2 auf Anfrage vorgelegt werden, prüfen die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Finanzunternehmen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Darüber hinaus muss die Anwendung der Kapitel III und IV sowie des Kapitels V Abschnitt I durch die Finanzunternehmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie zu der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte stehen, wie dies in den einschlägigen Vorschriften jener Kapitel ausdrücklich vorgesehen ist.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Bei der Überprüfung der Kohärenz des IKT-Risikomanagementrahmens auf der Grundlage der Berichte, die den zuständigen Behörden gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 2 auf Anfrage vorgelegt werden, prüfen die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Finanzunternehmen.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist.
- 2(2) Darüber hinaus muss die Anwendung der Kapitel III und IV sowie des Kapitels V Abschnitt I durch die Finanzunternehmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie zu der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte stehen, wie dies in den einschlägigen Vorschriften jener Kapitel ausdrücklich vorgesehen ist.
- 3(3) Bei der Überprüfung der Kohärenz des IKT-Risikomanagementrahmens auf der Grundlage der Berichte, die den zuständigen Behörden gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 2 auf Anfrage vorgelegt werden, prüfen die zuständigen Behörden die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Finanzunternehmen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 4, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-4 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:1e417f47e8d752a5, bygge legal-2026-08-25).