Agent · dora-2022-2554-5
DORA artikel 5: Governance und Organisation
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
ExtendedOperational weight but lower priority. Metered by volume, not per call, once metering is switched on.
- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 5
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 5 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 5 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 5Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Finanzunternehmen verfügen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen, der im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleistet, um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen.
- Paragraph 2 applies. (2) Das Leitungsorgan des Finanzunternehmens definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen nach Artikel 6 Absatz 1.
- Paragraph 3 applies. Für die Zwecke von Unterabsatz 1 gilt Folgendes:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Finanzunternehmen verfügen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen, der im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleistet, um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Das Leitungsorgan des Finanzunternehmens definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen nach Artikel 6 Absatz 1.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Für die Zwecke von Unterabsatz 1 gilt Folgendes:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken des Finanzunternehmens;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
das Leitungsorgan führt Leitlinien ein, die darauf abzielen, hohe Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten aufrechtzuerhalten;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
c)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
das Leitungsorgan legt klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten für alle IKT-bezogenen Funktionen sowie angemessene Governance-Regelungen fest, um eine wirksame und rechtzeitige Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Funktionen zu gewährleisten;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
d)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
das Leitungsorgan trägt die Gesamtverantwortung für die Festlegung und Genehmigung der Strategie für die digitale operationale Resilienz gemäß Artikel 6 Absatz 8, einschließlich der Festlegung der angemessenen Toleranzschwelle für das IKT-Risiko des Finanzunternehmens gemäß Artikel 6 Absatz 8 Buchstabe b;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
e)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
das Leitungsorgan genehmigt, überwacht und überprüft regelmäßig die Umsetzung der in Artikel 11 Absatz 1 genannten IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie und der in Artikel 11 Absatz 3 genannten IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne, die als eigenständige spezielle Leitlinie, die integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsfortführungsleitlinie des Finanzunternehmens und seines Reaktions- und Wiederherstellungsp…
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
f)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Finanzunternehmen verfügen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen, der im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleistet, um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen.
- 2(2) Das Leitungsorgan des Finanzunternehmens definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen nach Artikel 6 Absatz 1.
- 3Für die Zwecke von Unterabsatz 1 gilt Folgendes:
- 4a)
- 5Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken des Finanzunternehmens;
- 6b)
- 7das Leitungsorgan führt Leitlinien ein, die darauf abzielen, hohe Standards in Bezug auf die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten aufrechtzuerhalten;
- 8c)
- 9das Leitungsorgan legt klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten für alle IKT-bezogenen Funktionen sowie angemessene Governance-Regelungen fest, um eine wirksame und rechtzeitige Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Funktionen zu gewährleisten;
- 10d)
- 11das Leitungsorgan trägt die Gesamtverantwortung für die Festlegung und Genehmigung der Strategie für die digitale operationale Resilienz gemäß Artikel 6 Absatz 8, einschließlich der Festlegung der angemessenen Toleranzschwelle für das IKT-Risiko des Finanzunternehmens gemäß Artikel 6 Absatz 8 Buchstabe b;
- 12e)
- 13das Leitungsorgan genehmigt, überwacht und überprüft regelmäßig die Umsetzung der in Artikel 11 Absatz 1 genannten IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie und der in Artikel 11 Absatz 3 genannten IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne, die als eigenständige spezielle Leitlinie, die integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsfortführungsleitlinie des Finanzunternehmens und seines Reaktions- und Wiederherstellungsplans ist, verabschiedet werden können;
- 14f)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 5, Governance und Organisation. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-5 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:0c20345b7a13e67f, bygge legal-2026-08-25).