Agent · dora-2022-2554-15
DORA artikel 15: Weitere Harmonisierung von Tools, Methoden, Prozessen und Richtlinien für IKT-Risikomanagement
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 15
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does DORA Article 15 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 15 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 15Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die ESA entwickeln über den Gemeinsamen Ausschuss in Abstimmung mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards für folgende Zwecke:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. die Festlegung weiterer Elemente, die in die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit aufzunehmen sind, um die Sicherheit von Netzwerken zu gewährleisten, angemessene Schutzvorrichtungen gegen Eindringen und Missbrauch von Daten zu ermöglichen, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Daten, einschließlich kryptografischer Techniken, z…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die ESA entwickeln über den Gemeinsamen Ausschuss in Abstimmung mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards für folgende Zwecke:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Festlegung weiterer Elemente, die in die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit aufzunehmen sind, um die Sicherheit von Netzwerken zu gewährleisten, angemessene Schutzvorrichtungen gegen Eindringen und Missbrauch von Daten zu ermöglichen, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Daten, einschließlich kryptografischer Techniken, z…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Entwicklung weiterer Komponenten der Kontrollen von Zugangs- und Zugriffsrechten gemäß Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c und der damit verbundenen Personalpolitik, mit denen Zugangsrechte, Verfahren für Erteilung und Widerruf von Rechten, die Überwachung anomalen Verhaltens in Bezug auf IKT-Risiken durch angemessene Indikatoren — auch für Netzwerknutzungsmuster, Zeiten, IT-Aktivität und unbekannte Geräte — spezifizi…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Weiterentwicklung der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Mechanismen, die eine umgehende Erkennung anomaler Aktivitäten ermöglichen, sowie der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Kriterien, die Verfahren für die Erkennung IKT-bezogener Vorfälle und die damit verbundenen Reaktionsprozesse auslösen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Spezifizierung der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Komponenten der IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Spezifizierung der Tests von IKT-Geschäftsfortführungsplänen gemäß Artikel 11 Absatz 6, damit bei diesen Tests Szenarien, in denen die Qualität der Bereitstellung einer kritischen oder wichtigen Funktion auf ein inakzeptables Niveau absinkt oder diese Funktion ganz ausfällt, und die potenziellen Auswirkungen der Insolvenz oder sonstiger Ausfälle einschlägiger IKT-Drittdienstleister sowie gegebenenfalls die etwaig…
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
f)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
die Spezifizierung der Komponenten der in Artikel 11 Absatz 3 genannten IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
g)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die ESA entwickeln über den Gemeinsamen Ausschuss in Abstimmung mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards für folgende Zwecke:
- 2a)
- 3die Festlegung weiterer Elemente, die in die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit aufzunehmen sind, um die Sicherheit von Netzwerken zu gewährleisten, angemessene Schutzvorrichtungen gegen Eindringen und Missbrauch von Daten zu ermöglichen, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Daten, einschließlich kryptografischer Techniken, zu wahren und eine präzise und rasche Datenübermittlung ohne wesentliche Störungen und unangemessene Verzögerungen zu gewährleisten;
- 4b)
- 5die Entwicklung weiterer Komponenten der Kontrollen von Zugangs- und Zugriffsrechten gemäß Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c und der damit verbundenen Personalpolitik, mit denen Zugangsrechte, Verfahren für Erteilung und Widerruf von Rechten, die Überwachung anomalen Verhaltens in Bezug auf IKT-Risiken durch angemessene Indikatoren — auch für Netzwerknutzungsmuster, Zeiten, IT-Aktivität und unbekannte Geräte — spezifiziert werden;
- 6c)
- 7die Weiterentwicklung der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Mechanismen, die eine umgehende Erkennung anomaler Aktivitäten ermöglichen, sowie der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Kriterien, die Verfahren für die Erkennung IKT-bezogener Vorfälle und die damit verbundenen Reaktionsprozesse auslösen;
- 8d)
- 9die Spezifizierung der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Komponenten der IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie;
- 10e)
- 11die Spezifizierung der Tests von IKT-Geschäftsfortführungsplänen gemäß Artikel 11 Absatz 6, damit bei diesen Tests Szenarien, in denen die Qualität der Bereitstellung einer kritischen oder wichtigen Funktion auf ein inakzeptables Niveau absinkt oder diese Funktion ganz ausfällt, und die potenziellen Auswirkungen der Insolvenz oder sonstiger Ausfälle einschlägiger IKT-Drittdienstleister sowie gegebenenfalls die etwaigen politischen Risiken in den Rechtsordnungen in den Ländern und Gebieten der jeweiligen Anbieter gebührend berücksichtigt werden;
- 12f)
- 13die Spezifizierung der Komponenten der in Artikel 11 Absatz 3 genannten IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne;
- 14g)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 15, Weitere Harmonisierung von Tools, Methoden, Prozessen und Richtlinien für IKT-Risikomanagement. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-15 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:d8e14765ccf36d50, bygge legal-2026-08-25).