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Muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche melden?

Ja. Ein verpflichtetes Unternehmen muss verdächtige Transaktionen unverzüglich der nationalen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden, in Deutschland der FIU. Der Kunde darf von der Meldung nicht erfahren.

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Rechtsgrundlage

Artikel 33 und 39, Richtlinie (EU) 2015/849

Amtliche Quelle: EUR-Lex

Geprüft 2026-10-02 · Objekt short:eu:aml-rapportera · Source: NovaCopilot

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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