Brauche ich eine Erlaubnis für Kryptodienstleistungen in der EU?
Ja. Wer gewerblich Kryptowerte tauscht, verwahrt oder überträgt, benötigt eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA. Zuständig ist die nationale Aufsicht, in Deutschland die BaFin. Übergangsregeln enden spätestens am 1. Juli 2026.
Rechtsgrundlage
Artikel 59 und 143 Absatz 3, Verordnung (EU) 2023/1114
Amtliche Quelle: EUR-Lex
Geprüft 2026-10-02 · Objekt short:eu:mica-tillstand · Source: NovaCopilot
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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MiCA und Kryptowerte
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