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SMLM PreviewFehler, Bugs und unvollständige Abdeckung können auftretenDas Modell ist im Q4-26 produktionsreif

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Was gilt für Stablecoins nach MiCA?

MiCA unterscheidet zwei Arten. Vermögenswertreferenzierte Token brauchen eine Zulassung der zuständigen Behörde. E-Geld-Token, die eine einzige Währung abbilden, dürfen nur Kreditinstitute oder E-Geld-Institute ausgeben. Beide müssen Reserven halten und den Inhabern ein Rücktauschrecht gewähren.

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Rechtsgrundlage

Artikel 16, 36, 39 und 48, Verordnung (EU) 2023/1114

Amtliche Quelle: EUR-Lex

Geprüft 2026-10-02 · Objekt short:eu:mica-stablecoins · Source: NovaCopilot

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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