Agent · psd2-2015-2366-65
PSD2 artikel 65: Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32015L2366 · 2026-08-18 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Agent, PSD2 artikel 65
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does PSD2 Article 65 require, and what outcome does the rule tree give?
PSD2 Article 65 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32015L2366. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
PSD2 Article 65Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein kontoführender Zahlungsdienstleister auf Ersuchen eines Zahlungsdienstleisters, der kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgibt, unverzüglich bestätigt, ob ein für die Ausführung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs erforderlicher Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers verfügbar ist, sofern alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. das Zahlungskonto des Zahlers ist zum Zeitpunkt des Ersuchens online zugänglich;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein kontoführender Zahlungsdienstleister auf Ersuchen eines Zahlungsdienstleisters, der kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgibt, unverzüglich bestätigt, ob ein für die Ausführung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs erforderlicher Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers verfügbar ist, sofern alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
das Zahlungskonto des Zahlers ist zum Zeitpunkt des Ersuchens online zugänglich;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
der Zahler hat dem kontoführenden Zahlungsdienstleister seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, den Ersuchen eines bestimmten Zahlungsdienstleisters um Bestätigung der Verfügbarkeit des Betrags, der einem bestimmten kartengebundenen Zahlungsvorgang entspricht, auf dem Zahlungskonto des Zahlers nachzukommen;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Zustimmung nach Buchstabe b ist erteilt worden, bevor das erste Ersuchen um Bestätigung ergeht.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) Der Zahlungsdienstleister kann um die Bestätigung nach Absatz 1 ersuchen, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
a)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
der Zahler hat dem Zahlungsdienstleister seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, um die Bestätigung nach Absatz 1 zu ersuchen;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
b)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
der Zahler hat den kartengebundenen Zahlungsvorgang für den betreffenden Betrag unter Verwendung eines vom Zahlungsdienstleister ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstruments ausgelöst;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
c)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
der Zahlungsdienstleister authentifiziert sich gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister vor jedem einzelnen Ersuchen um Bestätigung und kommuniziert mit dem kontoführenden Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe d auf sichere Weise.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein kontoführender Zahlungsdienstleister auf Ersuchen eines Zahlungsdienstleisters, der kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgibt, unverzüglich bestätigt, ob ein für die Ausführung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs erforderlicher Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers verfügbar ist, sofern alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 2a)
- 3das Zahlungskonto des Zahlers ist zum Zeitpunkt des Ersuchens online zugänglich;
- 4b)
- 5der Zahler hat dem kontoführenden Zahlungsdienstleister seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, den Ersuchen eines bestimmten Zahlungsdienstleisters um Bestätigung der Verfügbarkeit des Betrags, der einem bestimmten kartengebundenen Zahlungsvorgang entspricht, auf dem Zahlungskonto des Zahlers nachzukommen;
- 6c)
- 7die Zustimmung nach Buchstabe b ist erteilt worden, bevor das erste Ersuchen um Bestätigung ergeht.
- 8(2) Der Zahlungsdienstleister kann um die Bestätigung nach Absatz 1 ersuchen, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 9a)
- 10der Zahler hat dem Zahlungsdienstleister seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, um die Bestätigung nach Absatz 1 zu ersuchen;
- 11b)
- 12der Zahler hat den kartengebundenen Zahlungsvorgang für den betreffenden Betrag unter Verwendung eines vom Zahlungsdienstleister ausgegebenen kartengebundenen Zahlungsinstruments ausgelöst;
- 13c)
- 14der Zahlungsdienstleister authentifiziert sich gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister vor jedem einzelnen Ersuchen um Bestätigung und kommuniziert mit dem kontoführenden Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 98 Absatz 1 Buchstabe d auf sichere Weise.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32015L2366 art. 65, Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/psd2-2015-2366/artikel-65 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:c5daf5426c7fb018, bygge legal-2026-08-25).