Agent · helsodata-2025-327-39
EHDS artikel 39: EU-Konformitätserklärung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 39
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 39 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 39 is tested here by a deterministic rule tree of 6 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 39Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Aus der in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e genannten EU-Konformitätserklärung geht hervor, dass der Hersteller eines EHR-Systems nachgewiesen hat, dass die grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang II erfüllt sind.
- Paragraph 2 applies. (2) Unterliegt ein EHR-System in Bezug auf Aspekte, die nicht unter die vorliegende Verordnung fallen, anderen Rechtsakten der Union, nach denen ebenfalls eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich ist, in der dargelegt wird, dass die Anforderungen dieser Rechtsakte eingehalten wurden, so wird eine einzige EU-Konformitätserklärung erstellt, die alle für das EHR-System geltenden Rechtsakte der Union er…
- Paragraph 3 applies. (3) Die EU-Konformitätserklärung enthält die in Anhang IV aufgeführten Angaben und wird in eine oder mehrere Amtssprachen der Union übersetzt, die von den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird/werden, in denen das EHR-System bereitgestellt wird.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Aus der in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e genannten EU-Konformitätserklärung geht hervor, dass der Hersteller eines EHR-Systems nachgewiesen hat, dass die grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang II erfüllt sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Unterliegt ein EHR-System in Bezug auf Aspekte, die nicht unter die vorliegende Verordnung fallen, anderen Rechtsakten der Union, nach denen ebenfalls eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich ist, in der dargelegt wird, dass die Anforderungen dieser Rechtsakte eingehalten wurden, so wird eine einzige EU-Konformitätserklärung erstellt, die alle für das EHR-System geltenden Rechtsakte der Union er…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die EU-Konformitätserklärung enthält die in Anhang IV aufgeführten Angaben und wird in eine oder mehrere Amtssprachen der Union übersetzt, die von den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird/werden, in denen das EHR-System bereitgestellt wird.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Wird eine EU-Konformitätserklärung in digitalem Format erstellt, so werden während der voraussichtlichen Lebensdauer des EHR-Systems und in jedem Fall mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des EHR-Systems online zugänglich gemacht.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(5) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität der harmonisierten Softwarekomponenten des EHR-Systems mit den Anforderungen dieser Verordnung, wenn es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(6) Die Kommission veröffentlicht ein standardisiertes, einheitliches Muster für die EU-Konformitätserklärung und stellt es in digitaler Form in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung.
Absatz 6
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Aus der in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e genannten EU-Konformitätserklärung geht hervor, dass der Hersteller eines EHR-Systems nachgewiesen hat, dass die grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang II erfüllt sind.
- 2(2) Unterliegt ein EHR-System in Bezug auf Aspekte, die nicht unter die vorliegende Verordnung fallen, anderen Rechtsakten der Union, nach denen ebenfalls eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich ist, in der dargelegt wird, dass die Anforderungen dieser Rechtsakte eingehalten wurden, so wird eine einzige EU-Konformitätserklärung erstellt, die alle für das EHR-System geltenden Rechtsakte der Union erfasst. Diese EU-Konformitätserklärung enthält alle erforderlichen Angaben zur Identifizierung der Rechtsakte der Union, auf die sie sich bezieht.
- 3(3) Die EU-Konformitätserklärung enthält die in Anhang IV aufgeführten Angaben und wird in eine oder mehrere Amtssprachen der Union übersetzt, die von den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird/werden, in denen das EHR-System bereitgestellt wird.
- 4(4) Wird eine EU-Konformitätserklärung in digitalem Format erstellt, so werden während der voraussichtlichen Lebensdauer des EHR-Systems und in jedem Fall mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des EHR-Systems online zugänglich gemacht.
- 5(5) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität der harmonisierten Softwarekomponenten des EHR-Systems mit den Anforderungen dieser Verordnung, wenn es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
- 6(6) Die Kommission veröffentlicht ein standardisiertes, einheitliches Muster für die EU-Konformitätserklärung und stellt es in digitaler Form in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 39, EU-Konformitätserklärung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-39 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:4977d01b8a502667, bygge legal-2026-08-25).