Agent · helsodata-2025-327-40
EHDS artikel 40: Europäische digitale Prüfumgebung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, EHDS artikel 40
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 40 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 40 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 40Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission entwickelt eine europäische digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Die Kommission stellt die Software, die die europäische digitale Prüfumgebung unterstützt, als quelloffene Software zur Verfügung.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitgliedstaaten betreiben eine digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Diese digitalen Prüfumgebungen müssen den gemeinsamen Spezifikationen für die europäischen digitalen Prüfumgebungen entsprechen, die in Absatz 4 festgelegt sind. Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über ihre digitalen Prüfumgebungen.
- Paragraph 3 applies. (3) Vor dem Inverkehrbringen von EHR-Systemen müssen die Hersteller die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten digitalen Prüfumgebungen für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen verwenden. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in die in Artikel 37 genannte technische Dokumentation aufgenommen. Bei den mit positiven Ergebnissen bewerteten Elementen wird von der Kon…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission entwickelt eine europäische digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Die Kommission stellt die Software, die die europäische digitale Prüfumgebung unterstützt, als quelloffene Software zur Verfügung.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitgliedstaaten betreiben eine digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Diese digitalen Prüfumgebungen müssen den gemeinsamen Spezifikationen für die europäischen digitalen Prüfumgebungen entsprechen, die in Absatz 4 festgelegt sind. Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über ihre digitalen Prüfumgebungen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Vor dem Inverkehrbringen von EHR-Systemen müssen die Hersteller die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten digitalen Prüfumgebungen für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen verwenden. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in die in Artikel 37 genannte technische Dokumentation aufgenommen. Bei den mit positiven Ergebnissen bewerteten Elementen wird von der Kon…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die gemeinsamen Spezifikationen für die europäische digitale Prüfumgebung. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 98 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission entwickelt eine europäische digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Die Kommission stellt die Software, die die europäische digitale Prüfumgebung unterstützt, als quelloffene Software zur Verfügung.
- 2(2) Die Mitgliedstaaten betreiben eine digitale Prüfumgebung für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen. Diese digitalen Prüfumgebungen müssen den gemeinsamen Spezifikationen für die europäischen digitalen Prüfumgebungen entsprechen, die in Absatz 4 festgelegt sind. Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über ihre digitalen Prüfumgebungen.
- 3(3) Vor dem Inverkehrbringen von EHR-Systemen müssen die Hersteller die in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten digitalen Prüfumgebungen für die Bewertung der harmonisierten Softwarekomponenten von EHR-Systemen verwenden. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in die in Artikel 37 genannte technische Dokumentation aufgenommen. Bei den mit positiven Ergebnissen bewerteten Elementen wird von der Konformität mit der vorliegenden Verordnung ausgegangen.
- 4(4) Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die gemeinsamen Spezifikationen für die europäische digitale Prüfumgebung. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 98 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 40, Europäische digitale Prüfumgebung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-40 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:d17b2b956b0cbcbf, bygge legal-2026-08-25).