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Agent · helsodata-2025-327-95

EHDS artikel 95: Lenkungsgruppen für MyHealth@EU und HealthData@EU

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk

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Agent, EHDS artikel 95
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2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Lenkungsgruppe MyHealth@EU und die Lenkungsgruppe HealthData@EU (im Folgenden „Lenkungsgruppen“) werden hiermit für die grenzüberschreitenden Infrastrukturen gemäß den Artikeln 23 und 75 eingerichtet. Jede Lenkungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der von den einschlägigen nationalen Kontaktstellen benannt wird.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Lenkungsgruppen treffen operative Entscheidungen über die Entwicklung und den Betrieb von MyHealth@EU und HealthData@EU.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Lenkungsgruppen fassen Beschlüsse einvernehmlich. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so wird ein Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder gefasst. Für den Erlass des Beschlusses verfügt jeder Mitgliedstaat über eine Stimme.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Lenkungsgruppen geben sich eine Geschäftsordnung, in der die Zusammensetzung, die Organisation, die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit festgelegt wird.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Andere befugte Teilnehmer können aufgefordert werden, Informationen und Meinungen zu relevanten Fragen im Zusammenhang mit MyHealth@EU und HealthData@EU. Wenn diese befugten Teilnehmer eingeladen werden, haben sie eine Beobachterrolle.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) Interessenträger und einschlägige Dritte, einschließlich Patientenvertreter, Vertreter von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Verbraucher- und Industrievertreter, können zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppen als Beobachter eingeladen werden.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (7) Die Lenkungsgruppen wählen den Vorsitz für ihre Sitzungen.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (8) Die Lenkungsgruppen werden von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird.

    Absatz 8

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Lenkungsgruppe MyHealth@EU und die Lenkungsgruppe HealthData@EU (im Folgenden „Lenkungsgruppen“) werden hiermit für die grenzüberschreitenden Infrastrukturen gemäß den Artikeln 23 und 75 eingerichtet. Jede Lenkungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der von den einschlägigen nationalen Kontaktstellen benannt wird.
  2. 2(2) Die Lenkungsgruppen treffen operative Entscheidungen über die Entwicklung und den Betrieb von MyHealth@EU und HealthData@EU.
  3. 3(3) Die Lenkungsgruppen fassen Beschlüsse einvernehmlich. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so wird ein Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder gefasst. Für den Erlass des Beschlusses verfügt jeder Mitgliedstaat über eine Stimme.
  4. 4(4) Die Lenkungsgruppen geben sich eine Geschäftsordnung, in der die Zusammensetzung, die Organisation, die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit festgelegt wird.
  5. 5(5) Andere befugte Teilnehmer können aufgefordert werden, Informationen und Meinungen zu relevanten Fragen im Zusammenhang mit MyHealth@EU und HealthData@EU. Wenn diese befugten Teilnehmer eingeladen werden, haben sie eine Beobachterrolle.
  6. 6(6) Interessenträger und einschlägige Dritte, einschließlich Patientenvertreter, Vertreter von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Verbraucher- und Industrievertreter, können zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppen als Beobachter eingeladen werden.
  7. 7(7) Die Lenkungsgruppen wählen den Vorsitz für ihre Sitzungen.
  8. 8(8) Die Lenkungsgruppen werden von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32025R0327
chapter
article95
paragraphs8
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025R0327 art. 95, Lenkungsgruppen für MyHealth@EU und HealthData@EU. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-95 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:bc643ff6c2c02e42, bygge legal-2026-08-25).