EHDS, Artikel 95, EU

(1) Die Lenkungsgruppe MyHealth@EU und die Lenkungsgruppe HealthData@EU (im Folgenden „Lenkungsgruppen“) werden hiermit für die grenzüberschreitenden Infrastrukturen gemäß den Artikeln 23 und 75 eingerichtet. Jede Lenkungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der von den einschlägigen nationalen Kontaktstellen benannt wird.

(2) Die Lenkungsgruppen treffen operative Entscheidungen über die Entwicklung und den Betrieb von MyHealth@EU und HealthData@EU.

(3) Die Lenkungsgruppen fassen Beschlüsse einvernehmlich. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so wird ein Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder gefasst. Für den Erlass des Beschlusses verfügt jeder Mitgliedstaat über eine Stimme.

(4) Die Lenkungsgruppen geben sich eine Geschäftsordnung, in der die Zusammensetzung, die Organisation, die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit festgelegt wird.

(5) Andere befugte Teilnehmer können aufgefordert werden, Informationen und Meinungen zu relevanten Fragen im Zusammenhang mit MyHealth@EU und HealthData@EU. Wenn diese befugten Teilnehmer eingeladen werden, haben sie eine Beobachterrolle.

(6) Interessenträger und einschlägige Dritte, einschließlich Patientenvertreter, Vertreter von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Verbraucher- und Industrievertreter, können zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppen als Beobachter eingeladen werden.

(7) Die Lenkungsgruppen wählen den Vorsitz für ihre Sitzungen.

(8) Die Lenkungsgruppen werden von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird.

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Source: NovaCopilot