Agent · helsodata-2025-327-46
EHDS artikel 46: Schutzklauselverfahren der Union
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 46
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 46 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 46 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 46Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Wurden gemäß Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 45 Absatz 3 Einwände gegen eine von einer Marktüberwachungsbehörde ergriffene nationale Maßnahme erhoben oder ist die Kommission der Auffassung, dass eine nationale Maßnahme gegen das Unionsrecht verstößt, so konsultiert die Kommission unverzüglich diese Marktüberwachungsbehörde und die einschlägigen Wirtschaftsakteure und nimmt eine Beurteilung der betreffenden nation…
- Paragraph 2 applies. (2) Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme als gerechtfertigt erachtet, so ergreifen alle betreffenden Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das nicht konforme EHR-System von ihrem Markt zurückgenommen wird, und unterrichten die Kommission darüber.
- Paragraph 3 applies. Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme nicht als gerechtfertigt erachtet, so muss der betreffende Mitgliedstaat sie aufheben.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Wurden gemäß Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 45 Absatz 3 Einwände gegen eine von einer Marktüberwachungsbehörde ergriffene nationale Maßnahme erhoben oder ist die Kommission der Auffassung, dass eine nationale Maßnahme gegen das Unionsrecht verstößt, so konsultiert die Kommission unverzüglich diese Marktüberwachungsbehörde und die einschlägigen Wirtschaftsakteure und nimmt eine Beurteilung der betreffenden nation…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme als gerechtfertigt erachtet, so ergreifen alle betreffenden Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das nicht konforme EHR-System von ihrem Markt zurückgenommen wird, und unterrichten die Kommission darüber.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme nicht als gerechtfertigt erachtet, so muss der betreffende Mitgliedstaat sie aufheben.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Wurden gemäß Artikel 44 Absatz 2 und Artikel 45 Absatz 3 Einwände gegen eine von einer Marktüberwachungsbehörde ergriffene nationale Maßnahme erhoben oder ist die Kommission der Auffassung, dass eine nationale Maßnahme gegen das Unionsrecht verstößt, so konsultiert die Kommission unverzüglich diese Marktüberwachungsbehörde und die einschlägigen Wirtschaftsakteure und nimmt eine Beurteilung der betreffenden nationalen Maßnahme vor. Anhand der Ergebnisse dieser Beurteilung erlässt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt in Form eines Beschlusses, in dem sie festlegt, ob die nationale Maßnahme gerechtfertigt ist. Dieser Durchführungsbeschluss wird gemäß dem in Artikel 98 Absatz 2 genannten Prüfungsverfahren erlassen. Die Kommission richtet ihren Durchführungsbeschluss an alle Mitgliedstaaten und teilt ihn diesen und den einschlägigen Wirtschaftsakteuren unverzüglich mit.
- 2(2) Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme als gerechtfertigt erachtet, so ergreifen alle betreffenden Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das nicht konforme EHR-System von ihrem Markt zurückgenommen wird, und unterrichten die Kommission darüber.
- 3Wenn die Kommission die in Absatz 1 genannte nationale Maßnahme nicht als gerechtfertigt erachtet, so muss der betreffende Mitgliedstaat sie aufheben.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 46, Schutzklauselverfahren der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-46 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:b78782e10efbe496, bygge legal-2026-08-25).