Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Die Datenmaschine wird täglich mit Tausenden neuer juristischer Datenpunkte aktualisiert, die die Entscheidungsgrundlage der Gesellschaft stärken

Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-8

AMLD6 artikel 8: Nationale Risikobewertung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

AMLD6Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLD6 artikel 8
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Jeder Mitgliedstaat führt eine nationale Risikobewertung durch, um die ihn betreffenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern. Die Mitgliedstaaten halten diese Risikobewertung auf dem neuesten Stand und überprüfen sie mindestens alle vier Jahre.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Sind die Mitgliedstaaten der Auffassung, dass die Risikosituation dies erfordert, so können sie die nationale Risikobewertung häufiger überprüfen oder sektorspezifische Ad-hoc-Risikobewertungen durchführen.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (2) Jeder Mitgliedstaat benennt eine Behörde oder richtet einen Mechanismus zur Koordinierung der nationalen Reaktion auf die in Absatz 1 genannten Risiken ein. Der Name dieser Behörde oder die Beschreibung dieses Mechanismus wird der Kommission mitgeteilt. Die Kommission veröffentlicht die Liste der benannten Behörden oder der eingerichteten Mechanismen im Amtsblatt der Europäischen Union.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (3) Bei der Durchführung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten nationalen Risikobewertung berücksichtigen die Mitgliedstaaten den in Artikel 7 Absatz 2 genannten Bericht, einschließlich der erfassten Sektoren und Produkte sowie die Ergebnisse dieses Berichts.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (4) Die Mitgliedstaaten nutzen die nationale Risikobewertung, um

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    a)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    ihre Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, indem sie insbesondere alle Bereiche, in denen Verpflichtete verstärkte Maßnahmen im Einklang mit einem risikobasierten Ansatz anwenden müssen, ermitteln und gegebenenfalls die zu treffenden Maßnahmen spezifizieren;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    b)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    gegebenenfalls Sektoren oder Bereiche mit geringerem oder höherem Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln;

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    c)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die mit allen Arten von in ihren Hoheitsgebieten niedergelassenen juristischen Personen und mit allen Arten von Rechtsvereinbarungen, die nationalem Recht unterliegen, die in ihrem Hoheitsgebiet verwaltet werden oder deren Trustees oder die Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, in ihrem Hoheitsgebiet ansä…

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    d)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    Entscheidungen über die Zuweisung und Priorisierung von Ressourcen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Bekämpfung der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu treffen;

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    e)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Jeder Mitgliedstaat führt eine nationale Risikobewertung durch, um die ihn betreffenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern. Die Mitgliedstaaten halten diese Risikobewertung auf dem neuesten Stand und überprüfen sie mindestens alle vier Jahre.
  2. 2Sind die Mitgliedstaaten der Auffassung, dass die Risikosituation dies erfordert, so können sie die nationale Risikobewertung häufiger überprüfen oder sektorspezifische Ad-hoc-Risikobewertungen durchführen.
  3. 3(2) Jeder Mitgliedstaat benennt eine Behörde oder richtet einen Mechanismus zur Koordinierung der nationalen Reaktion auf die in Absatz 1 genannten Risiken ein. Der Name dieser Behörde oder die Beschreibung dieses Mechanismus wird der Kommission mitgeteilt. Die Kommission veröffentlicht die Liste der benannten Behörden oder der eingerichteten Mechanismen im Amtsblatt der Europäischen Union.
  4. 4(3) Bei der Durchführung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten nationalen Risikobewertung berücksichtigen die Mitgliedstaaten den in Artikel 7 Absatz 2 genannten Bericht, einschließlich der erfassten Sektoren und Produkte sowie die Ergebnisse dieses Berichts.
  5. 5(4) Die Mitgliedstaaten nutzen die nationale Risikobewertung, um
  6. 6a)
  7. 7ihre Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, indem sie insbesondere alle Bereiche, in denen Verpflichtete verstärkte Maßnahmen im Einklang mit einem risikobasierten Ansatz anwenden müssen, ermitteln und gegebenenfalls die zu treffenden Maßnahmen spezifizieren;
  8. 8b)
  9. 9gegebenenfalls Sektoren oder Bereiche mit geringerem oder höherem Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln;
  10. 10c)
  11. 11die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die mit allen Arten von in ihren Hoheitsgebieten niedergelassenen juristischen Personen und mit allen Arten von Rechtsvereinbarungen, die nationalem Recht unterliegen, die in ihrem Hoheitsgebiet verwaltet werden oder deren Trustees oder die Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, verbunden sind, zu bewerten und Kenntnis von der Exponiertheit gegenüber Risiken, die von ausländischen juristischen Personen und ausländischen Rechtsvereinbarungen ausgehen, zu haben;
  12. 12d)
  13. 13Entscheidungen über die Zuweisung und Priorisierung von Ressourcen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Bekämpfung der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu treffen;
  14. 14e)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1640
chapter
article8
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/penningtvattsdirektivet-2024-1640-8/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:ed3efaa9d1ba452c33ed59e4b6be55da958e193d13a5fd60769088c548ead78c
scriptsha256:8da0e6223f4b9b9849603d153955cccadfbc7515d77b50b4774030389aa75db4
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:1e6fa76d279e40ce3215c1f041f50a6556f8fa76a87d7c22f74e29f85182da7a
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 1e6fa76d279e40ce

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1640 art. 8, Nationale Risikobewertung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-8 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:c3a88eafdfa619d9, bygge legal-2026-08-25).