Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-14
AMLD6 artikel 14: Mustertexte und Verfahren
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 14
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 14 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 14 is tested here by a deterministic rule tree of 10 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 14Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten technische Spezifikationen und Verfahren fest, die für die Durchführung des Zugangs auf der Grundlage eines berechtigten Interesses der in Artikel 10 genannten Zentralregister erforderlich sind, einschließlich
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. standardisierter Mustertexte für die Beantragung des Zugangs zum Zentralregister und für die Beantragung des Zugangs zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten technische Spezifikationen und Verfahren fest, die für die Durchführung des Zugangs auf der Grundlage eines berechtigten Interesses der in Artikel 10 genannten Zentralregister erforderlich sind, einschließlich
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
standardisierter Mustertexte für die Beantragung des Zugangs zum Zentralregister und für die Beantragung des Zugangs zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
standardisierter Mustertexte, die von den Zentralregistern zu verwenden sind, um einen Antrag auf Zugang zum Register oder auf Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu bestätigen oder abzulehnen,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer durch die Zentralregister in anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem der Antrag auf Zugang zuerst gestellt und angenommen wurde, einschließlich Verfahren zur Gewährleistung der sicheren Übermittlung von Informationen über einen Antragsteller,
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Verfahren, nach denen die Zentralregister einander gemäß Artikel 13 Absatz 8 über Widerrufe des Zugangs zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer unterrichten können.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 72 Absatz 2 erlassen.
Absatz 10
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten technische Spezifikationen und Verfahren fest, die für die Durchführung des Zugangs auf der Grundlage eines berechtigten Interesses der in Artikel 10 genannten Zentralregister erforderlich sind, einschließlich
- 2a)
- 3standardisierter Mustertexte für die Beantragung des Zugangs zum Zentralregister und für die Beantragung des Zugangs zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen,
- 4b)
- 5standardisierter Mustertexte, die von den Zentralregistern zu verwenden sind, um einen Antrag auf Zugang zum Register oder auf Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu bestätigen oder abzulehnen,
- 6c)
- 7Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer durch die Zentralregister in anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem der Antrag auf Zugang zuerst gestellt und angenommen wurde, einschließlich Verfahren zur Gewährleistung der sicheren Übermittlung von Informationen über einen Antragsteller,
- 8d)
- 9Verfahren, nach denen die Zentralregister einander gemäß Artikel 13 Absatz 8 über Widerrufe des Zugangs zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer unterrichten können.
- 10(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 72 Absatz 2 erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 14, Mustertexte und Verfahren. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-14 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:122ed9350efa6bca, bygge legal-2026-08-25).