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Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-12

AMLD6 artikel 12: Besondere Vorschriften für den Zugang von Personen mit berechtigtem Interesse zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk

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AMLD6Offizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLD6 artikel 12
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse an der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten und Terrorismusfinanzierung nachweisen kann, Zugang zu folgenden Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen hat, die in den in Artikel 10 genannten vernetzten Zentralregis…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    der Name des wirtschaftlichen Eigentümers,

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    der Monat und das Jahr der Geburt des wirtschaftlichen Eigentümers,

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    c)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlichen Eigentümers,

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    d)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    bei wirtschaftlichen Eigentümern juristischer Personen Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses,

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    e)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    bei wirtschaftlichen Eigentümern von Express-Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen die Art des wirtschaftlichen Interesses.

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Über die in Unterabsatz 1 genannten Angaben hinaus stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass jede in Absatz 2 Buchstaben a, b und c genannte natürliche oder juristische Person auch Zugang zu historischen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person oder Rechtsvereinbarung hat, einschließlich von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen, die in den vergangenen fünf Jahren aufgelöst wurden oder…

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    Der Zugang gemäß diesem Absatz wird auf elektronischem Wege gewährt. Die Mitgliedstaaten stellen jedoch sicher, dass natürliche und juristische Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, auch in anderen Formaten auf die Angaben zugreifen können, wenn sie nicht in der Lage sind, elektronische Mittel zu nutzen.

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    (2) Die folgenden natürlichen oder juristischen Personen haben ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den in Absatz 1 aufgeführten Angaben:

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse an der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten und Terrorismusfinanzierung nachweisen kann, Zugang zu folgenden Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen hat, die in den in Artikel 10 genannten vernetzten Zentralregistern gespeichert sind, ohne Inkenntnissetzung der betroffenen juristischen Person oder Rechtsvereinbarung:
  2. 2a)
  3. 3der Name des wirtschaftlichen Eigentümers,
  4. 4b)
  5. 5der Monat und das Jahr der Geburt des wirtschaftlichen Eigentümers,
  6. 6c)
  7. 7Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlichen Eigentümers,
  8. 8d)
  9. 9bei wirtschaftlichen Eigentümern juristischer Personen Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses,
  10. 10e)
  11. 11bei wirtschaftlichen Eigentümern von Express-Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen die Art des wirtschaftlichen Interesses.
  12. 12Über die in Unterabsatz 1 genannten Angaben hinaus stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass jede in Absatz 2 Buchstaben a, b und c genannte natürliche oder juristische Person auch Zugang zu historischen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person oder Rechtsvereinbarung hat, einschließlich von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen, die in den vergangenen fünf Jahren aufgelöst wurden oder aufgehört haben zu bestehen, sowie einer Beschreibung der Kontroll- oder Eigentümerstruktur.
  13. 13Der Zugang gemäß diesem Absatz wird auf elektronischem Wege gewährt. Die Mitgliedstaaten stellen jedoch sicher, dass natürliche und juristische Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, auch in anderen Formaten auf die Angaben zugreifen können, wenn sie nicht in der Lage sind, elektronische Mittel zu nutzen.
  14. 14(2) Die folgenden natürlichen oder juristischen Personen haben ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den in Absatz 1 aufgeführten Angaben:

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1640
chapter
article12
paragraphs14
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1640 art. 12, Besondere Vorschriften für den Zugang von Personen mit berechtigtem Interesse zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-12 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:8f12c51557d1fdc2, bygge legal-2026-08-25).