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Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-15

AMLD6 artikel 15: Ausnahmen von den Regeln für den Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, AMLD6 artikel 15
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Unter außergewöhnlichen, nach nationalem Recht festzulegenden Umständen, unter denen der wirtschaftliche Eigentümer durch den in den Artikeln 11 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 1 genannten Zugang einem unverhältnismäßigen Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung ausgesetzt würde, oder für den Fall, dass der wirtschaftliche Eigentümer minderjährig oder ander…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Die gemäß diesem Artikel gewährten Ausnahmen gelten nicht für Verpflichtete gemäß Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1624, bei denen es sich um öffentliche Bedienstete handelt.

    Absatz 2

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Unter außergewöhnlichen, nach nationalem Recht festzulegenden Umständen, unter denen der wirtschaftliche Eigentümer durch den in den Artikeln 11 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 1 genannten Zugang einem unverhältnismäßigen Risiko von Betrug, Entführung, Erpressung, Schutzgelderpressung, Schikane, Gewalt oder Einschüchterung ausgesetzt würde, oder für den Fall, dass der wirtschaftliche Eigentümer minderjährig oder anderweitig geschäftsunfähig ist, sehen die Mitgliedstaaten eine Ausnahme von dem besagten vollständigen oder teilweisen Zugang zu den personenbezogenen Daten des wirtschaftlichen Eigentümers vor. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass solche Ausnahmen nach eingehender Bewertung im Einzelfall der außergewöhnlichen Natur der Umstände und unter Bestätigung des Vorliegens eines derartig unverhältnismäßigen Risikos gewährt werden. Die Rechte auf eine verwaltungsrechtliche Prüfung des Beschlusses über die Gewährung einer Ausnahme und auf einen wirksamen Rechtsbehelf werden gewährt. Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen gewährt hat, veröffentlicht jährlich statistische Daten über die Anzahl der gewährten Ausnahmen und deren Begründungen und legt diese Daten der Kommission vor.
  2. 2Die gemäß diesem Artikel gewährten Ausnahmen gelten nicht für Verpflichtete gemäß Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1624, bei denen es sich um öffentliche Bedienstete handelt.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
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paragraphs2
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1640 art. 15, Ausnahmen von den Regeln für den Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-15 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:d417a657bdf19c9c, bygge legal-2026-08-25).