Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-22
AMLD6 artikel 22: Antworten auf Informationsersuchen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLD6 artikel 22
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 22 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 22 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 22Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen auf Belangen im Zusammenhang mit Geldwäsche, den damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung begründete Informationsersuchen zeitnah beantworten können, sofern solche Informationsersuchen der zuständigen Behörden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 44 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) 2024/1624 in ihrem jeweiligem Mitgliedstaat…
- Paragraph 2 applies. Gibt es objektive Gründe für die Annahme, dass sich die Bereitstellung solcher Informationen negativ auf laufende Ermittlungen oder Analysen auswirken würde, oder in Ausnahmefällen, wenn die Offenlegung der Informationen eindeutig in einem Missverhältnis zu den berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person stünde oder die Informationen für die Zwecke, zu denen sie angefordert wurden, irrelevant s…
- Paragraph 3 applies. In diesem Fall teilt die zentrale Meldestelle der ersuchenden Behörde die Gründe schriftlich mit.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen auf Belangen im Zusammenhang mit Geldwäsche, den damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung begründete Informationsersuchen zeitnah beantworten können, sofern solche Informationsersuchen der zuständigen Behörden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 44 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) 2024/1624 in ihrem jeweiligem Mitgliedstaat…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Gibt es objektive Gründe für die Annahme, dass sich die Bereitstellung solcher Informationen negativ auf laufende Ermittlungen oder Analysen auswirken würde, oder in Ausnahmefällen, wenn die Offenlegung der Informationen eindeutig in einem Missverhältnis zu den berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person stünde oder die Informationen für die Zwecke, zu denen sie angefordert wurden, irrelevant s…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
In diesem Fall teilt die zentrale Meldestelle der ersuchenden Behörde die Gründe schriftlich mit.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(2) Die zuständigen Behörden geben der zentralen Meldestelle Rückmeldung über die Nutzung und Zweckmäßigkeit der im Einklang mit diesem Artikel und mit Artikel 19 Absatz 3 übermittelten Informationen und über die Ergebnisse der auf Grundlage jener Informationen ergriffenen Maßnahmen und durchgeführten Ermittlungen. Diese Rückmeldung erfolgt so rasch wie möglich und in jedem Fall in aggregierter Form mindestens einmal…
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen auf Belangen im Zusammenhang mit Geldwäsche, den damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung begründete Informationsersuchen zeitnah beantworten können, sofern solche Informationsersuchen der zuständigen Behörden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 44 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) 2024/1624 in ihrem jeweiligem Mitgliedstaat, in dem diese Informationen bereits von der zentralen Meldestelle aufbewahrt werden und je nach Einzelfall erforderlich sind. Die zentralen Meldestellen entscheiden selbst, ob sie Informationen weitergeben.
- 2Gibt es objektive Gründe für die Annahme, dass sich die Bereitstellung solcher Informationen negativ auf laufende Ermittlungen oder Analysen auswirken würde, oder in Ausnahmefällen, wenn die Offenlegung der Informationen eindeutig in einem Missverhältnis zu den berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person stünde oder die Informationen für die Zwecke, zu denen sie angefordert wurden, irrelevant sind, ist die zentrale Meldestelle nicht verpflichtet, dem Informationsersuchen nachzukommen.
- 3In diesem Fall teilt die zentrale Meldestelle der ersuchenden Behörde die Gründe schriftlich mit.
- 4(2) Die zuständigen Behörden geben der zentralen Meldestelle Rückmeldung über die Nutzung und Zweckmäßigkeit der im Einklang mit diesem Artikel und mit Artikel 19 Absatz 3 übermittelten Informationen und über die Ergebnisse der auf Grundlage jener Informationen ergriffenen Maßnahmen und durchgeführten Ermittlungen. Diese Rückmeldung erfolgt so rasch wie möglich und in jedem Fall in aggregierter Form mindestens einmal jährlich, damit es der zentralen Meldestelle ermöglicht wird, ihre Aufgaben im Zusammenhang mit operativen Analysen zu verbessern.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 22, Antworten auf Informationsersuchen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-22 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:2c751e009aa44bb8, bygge legal-2026-08-25).