Agent · helsodata-2025-327-84
EHDS artikel 84: Digitale Gesundheitskompetenz und digitaler Zugang zu Gesundheit
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 84
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 84 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 84 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 84Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sic…
- Paragraph 2 applies. (2) Die in Absatz 1 genannten Sensibilisierungskampagnen und -programme sind auf die Bedürfnisse spezifischer Gruppen zugeschnitten und werden entwickelt, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Mitgliedstaaten fördern den Zugang zur Infrastruktur, die für die wirksame Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdaten von natürlichen Personen sowohl bei der Primär- als auch bei der Sekundärnutzung erforderlich ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sic…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die in Absatz 1 genannten Sensibilisierungskampagnen und -programme sind auf die Bedürfnisse spezifischer Gruppen zugeschnitten und werden entwickelt, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Mitgliedstaaten fördern den Zugang zur Infrastruktur, die für die wirksame Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdaten von natürlichen Personen sowohl bei der Primär- als auch bei der Sekundärnutzung erforderlich ist.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte, sowie über die Vorteile, Risiken und den potenziellen Nutzen der Primär- und Sekundärnutzung für Wissenschaft und Gesellschaft zu informieren.
- 2(2) Die in Absatz 1 genannten Sensibilisierungskampagnen und -programme sind auf die Bedürfnisse spezifischer Gruppen zugeschnitten und werden entwickelt, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
- 3(3) Die Mitgliedstaaten fördern den Zugang zur Infrastruktur, die für die wirksame Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdaten von natürlichen Personen sowohl bei der Primär- als auch bei der Sekundärnutzung erforderlich ist.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 84, Digitale Gesundheitskompetenz und digitaler Zugang zu Gesundheit. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-84 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:38c956220a8c642a, bygge legal-2026-08-25).