EHDS, Artikel 84, EU

(1) Die Mitgliedstaaten fördern und unterstützen die digitale Gesundheitskompetenz und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen und Fähigkeiten von Patienten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht. Sensibilisierungskampagnen oder -programme zielen insbesondere darauf ab, Patienten und die breite Öffentlichkeit über die Primär- und Sekundärnutzung im Rahmen des EHDS, einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte, sowie über die Vorteile, Risiken und den potenziellen Nutzen der Primär- und Sekundärnutzung für Wissenschaft und Gesellschaft zu informieren.

(2) Die in Absatz 1 genannten Sensibilisierungskampagnen und -programme sind auf die Bedürfnisse spezifischer Gruppen zugeschnitten und werden entwickelt, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

(3) Die Mitgliedstaaten fördern den Zugang zur Infrastruktur, die für die wirksame Verwaltung der elektronischen Gesundheitsdaten von natürlichen Personen sowohl bei der Primär- als auch bei der Sekundärnutzung erforderlich ist.

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