Agent · helsodata-2025-327-83
EHDS artikel 83: Schulungsprogramme und Information von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 83
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 83 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 83 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 83Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten entwickeln Schulungsprogramme für Angehörige der Gesundheitsberufe und führen sie durch oder gewähren ihnen Zugang dazu und gewähren ihnen Zugang zu Information, sodass sie ihre Rolle bei der Primärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten und beim Zugang zu diesen Daten verstehen und wirksam wahrnehmen können, auch in Bezug auf die Artikel 11, 13 und 16. Die Kommission unterstützt die Mitglieds…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Schulungsprogramme und Informationen sind für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe zugänglich und bezahlbar, unbeschadet der Organisation der Gesundheitssysteme auf nationaler Ebene.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten entwickeln Schulungsprogramme für Angehörige der Gesundheitsberufe und führen sie durch oder gewähren ihnen Zugang dazu und gewähren ihnen Zugang zu Information, sodass sie ihre Rolle bei der Primärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten und beim Zugang zu diesen Daten verstehen und wirksam wahrnehmen können, auch in Bezug auf die Artikel 11, 13 und 16. Die Kommission unterstützt die Mitglieds…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Schulungsprogramme und Informationen sind für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe zugänglich und bezahlbar, unbeschadet der Organisation der Gesundheitssysteme auf nationaler Ebene.
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten entwickeln Schulungsprogramme für Angehörige der Gesundheitsberufe und führen sie durch oder gewähren ihnen Zugang dazu und gewähren ihnen Zugang zu Information, sodass sie ihre Rolle bei der Primärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten und beim Zugang zu diesen Daten verstehen und wirksam wahrnehmen können, auch in Bezug auf die Artikel 11, 13 und 16. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht.
- 2(2) Die Schulungsprogramme und Informationen sind für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe zugänglich und bezahlbar, unbeschadet der Organisation der Gesundheitssysteme auf nationaler Ebene.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 83, Schulungsprogramme und Information von Angehörigen der Gesundheitsberufe. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-83 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:c98d911e5688176a, bygge legal-2026-08-25).