Agent · helsodata-2025-327-73
EHDS artikel 73: Sichere Verarbeitungsumgebung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 73
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 73 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 73 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 73Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten aufgrund einer Datengenehmigung nur über eine sichere Verarbeitungsumgebung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen unterliegt. Bei einer sicheren Verarbeitungsumgebung werden insbesondere die folgenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Begrenzung des Zugangs zur sicheren Verarbeitungsumgebung auf befugte natürliche Personen, die in der gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung aufgeführt sind;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten aufgrund einer Datengenehmigung nur über eine sichere Verarbeitungsumgebung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen unterliegt. Bei einer sicheren Verarbeitungsumgebung werden insbesondere die folgenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Begrenzung des Zugangs zur sicheren Verarbeitungsumgebung auf befugte natürliche Personen, die in der gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung aufgeführt sind;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Minimisierung des Risikos unbefugten Lesens, Kopierens, Änderns oder Entfernens elektronischer Gesundheitsdaten, die in der sicheren Verarbeitungsumgebung gehostet werden, durch dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Beschränkung der Eingabe elektronischer Gesundheitsdaten und der Inspektion, Änderung oder Löschung elektronischer Gesundheitsdaten in der sicheren Verarbeitungsumgebung auf eine begrenzte Zahl befugter identifizierbarer Personen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Sicherstellung, mittels einer persönlichen und eindeutigen Nutzerkennung und vertraulicher Zugriffsverfahren, dass Gesundheitsdatennutzer ausschließlich auf die von ihrer Datengenehmigung erfassten Daten zugreifen können;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Führung identifizierbarer Protokolle über den Zugang zur und die Tätigkeiten in der sicheren Verarbeitungsumgebung für den Zeitraum, der für die Verifizierung und Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge in dieser Umgebung erforderlich ist; die Protokolle über den Zugang werden mindestens ein Jahr lang aufbewahrt;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
f)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
Sicherstellung der Befolgung und Überwachung der in diesem Absatz genannten Sicherheitsmaßnahmen, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu mindern.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(2) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen sicher, dass elektronische Gesundheitsdaten von Gesundheitsdateninhabern in dem durch die Datengenehmigung festgelegten Format von diesen Gesundheitsdateninhabern hochgeladen und vom Gesundheitsdatennutzer in einer sicheren Verarbeitungsumgebung abgerufen werden können.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten aufgrund einer Datengenehmigung nur über eine sichere Verarbeitungsumgebung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen unterliegt. Bei einer sicheren Verarbeitungsumgebung werden insbesondere die folgenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:
- 2a)
- 3Begrenzung des Zugangs zur sicheren Verarbeitungsumgebung auf befugte natürliche Personen, die in der gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung aufgeführt sind;
- 4b)
- 5Minimisierung des Risikos unbefugten Lesens, Kopierens, Änderns oder Entfernens elektronischer Gesundheitsdaten, die in der sicheren Verarbeitungsumgebung gehostet werden, durch dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen;
- 6c)
- 7Beschränkung der Eingabe elektronischer Gesundheitsdaten und der Inspektion, Änderung oder Löschung elektronischer Gesundheitsdaten in der sicheren Verarbeitungsumgebung auf eine begrenzte Zahl befugter identifizierbarer Personen;
- 8d)
- 9Sicherstellung, mittels einer persönlichen und eindeutigen Nutzerkennung und vertraulicher Zugriffsverfahren, dass Gesundheitsdatennutzer ausschließlich auf die von ihrer Datengenehmigung erfassten Daten zugreifen können;
- 10e)
- 11Führung identifizierbarer Protokolle über den Zugang zur und die Tätigkeiten in der sicheren Verarbeitungsumgebung für den Zeitraum, der für die Verifizierung und Überprüfung aller Verarbeitungsvorgänge in dieser Umgebung erforderlich ist; die Protokolle über den Zugang werden mindestens ein Jahr lang aufbewahrt;
- 12f)
- 13Sicherstellung der Befolgung und Überwachung der in diesem Absatz genannten Sicherheitsmaßnahmen, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu mindern.
- 14(2) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen sicher, dass elektronische Gesundheitsdaten von Gesundheitsdateninhabern in dem durch die Datengenehmigung festgelegten Format von diesen Gesundheitsdateninhabern hochgeladen und vom Gesundheitsdatennutzer in einer sicheren Verarbeitungsumgebung abgerufen werden können.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 73, Sichere Verarbeitungsumgebung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-73 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:3b9e1f207f3f15f9, bygge legal-2026-08-25).