Agent · helsodata-2025-327-66
EHDS artikel 66: Datenminimierung und Zweckbindung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 66
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 66 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 66 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 66Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Wenn Zugangsstellen für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, stellen sie sicher, dass der Zugang nur zu denjenigen elektronischen Gesundheitsdaten gewährt wird, die angemessen, erheblich und auf das für denjenigen Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränkt sind, den der Gesundheitsdatennutzer im Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdatenzugang angegeben hat und der mit der gemäß Art…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen elektronische Gesundheitsdaten in einem anonymisierten Format zur Verfügung, wenn der Zweck der Verarbeitung durch den Gesundheitsdatennutzer mit diesen Daten erreicht werden kann, wobei die vom Gesundheitsdatennutzer angegebenen Informationen berücksichtigt werden.
- Paragraph 3 applies. (3) Hat der Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe c hinreichend begründet, dass der Zweck der Verarbeitung nicht mit anonymisierten Daten erreicht werden kann, so gewähren die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in einem pseudonymisierten Format. Die Informationen, die erforderlich sind, um die Pseudonymisierung rückgängig zu machen, stehen nur der Zugang…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Wenn Zugangsstellen für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, stellen sie sicher, dass der Zugang nur zu denjenigen elektronischen Gesundheitsdaten gewährt wird, die angemessen, erheblich und auf das für denjenigen Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränkt sind, den der Gesundheitsdatennutzer im Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdatenzugang angegeben hat und der mit der gemäß Art…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen elektronische Gesundheitsdaten in einem anonymisierten Format zur Verfügung, wenn der Zweck der Verarbeitung durch den Gesundheitsdatennutzer mit diesen Daten erreicht werden kann, wobei die vom Gesundheitsdatennutzer angegebenen Informationen berücksichtigt werden.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Hat der Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe c hinreichend begründet, dass der Zweck der Verarbeitung nicht mit anonymisierten Daten erreicht werden kann, so gewähren die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in einem pseudonymisierten Format. Die Informationen, die erforderlich sind, um die Pseudonymisierung rückgängig zu machen, stehen nur der Zugang…
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Wenn Zugangsstellen für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten, stellen sie sicher, dass der Zugang nur zu denjenigen elektronischen Gesundheitsdaten gewährt wird, die angemessen, erheblich und auf das für denjenigen Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränkt sind, den der Gesundheitsdatennutzer im Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdatenzugang angegeben hat und der mit der gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung übereinstimmt.
- 2(2) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten stellen elektronische Gesundheitsdaten in einem anonymisierten Format zur Verfügung, wenn der Zweck der Verarbeitung durch den Gesundheitsdatennutzer mit diesen Daten erreicht werden kann, wobei die vom Gesundheitsdatennutzer angegebenen Informationen berücksichtigt werden.
- 3(3) Hat der Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe c hinreichend begründet, dass der Zweck der Verarbeitung nicht mit anonymisierten Daten erreicht werden kann, so gewähren die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten in einem pseudonymisierten Format. Die Informationen, die erforderlich sind, um die Pseudonymisierung rückgängig zu machen, stehen nur der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten oder einer Stelle zur Verfügung, die nach nationalem Recht als vertrauenswürdiger Dritter fungiert.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 66, Datenminimierung und Zweckbindung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-66 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:c4e9dc0dcb05b927, bygge legal-2026-08-25).