Agent · helsodata-2025-327-67
EHDS artikel 67: Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 67
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 67 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 67 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 67Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Eine natürliche oder juristische Person kann bei einer Zugangsstelle für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten zu den in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecken stellen.
- Paragraph 2 applies. (2) Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten muss Folgendes enthalten:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Eine natürliche oder juristische Person kann bei einer Zugangsstelle für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten zu den in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecken stellen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten muss Folgendes enthalten:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
die Identität des Antragstellers für Gesundheitsdaten, eine Beschreibung der beruflichen Funktionen und Tätigkeiten des Antragstellers für Gesundheitsdaten, einschließlich der Identität der natürlichen Personen, die Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten hätten, würde eine Datengenehmigung erteilt; der Antragsteller für Gesundheitsdaten teilt der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten jegliche Aktualisierung der Liste…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecke, für die der Datenzugang beantragt wird;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
eine ausführliche Erläuterung der beabsichtigten Nutzung der elektronischen Gesundheitsdaten und des erwarteten Nutzens im Zusammenhang mit dieser Nutzung und wie dieser Nutzen zu den in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecken beitragen würde;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
eine Beschreibung der angeforderten elektronischen Gesundheitsdaten, einschließlich ihres Umfangs und des von ihnen umfassten Zeitraums, ihres Formats, ihrer Quellen, und, wenn möglich, der geografischen Abdeckung, wenn solche Daten von Gesundheitsdateninhabern in mehreren Mitgliedstaaten oder von befugten Teilnehmern der in Artikel 75 genannten HealthData@EU angefordert werden;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
e)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
eine Beschreibung, die erklärt, ob die elektronischen Gesundheitsdaten in pseudonymisierter oder anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden müssen; im Falle einer pseudonymisierten Form eine Begründung, warum die Verarbeitung nicht mit anonymisierten Daten erfolgen kann;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
f)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
wenn der Antragsteller für Gesundheitsdaten beabsichtigt, bereits im Besitz dieses Antragstellers für Gesundheitsdaten befindliche Datensätze in die sichere Verarbeitungsumgebung zu überführen, eine Beschreibung dieser Datensätze;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Eine natürliche oder juristische Person kann bei einer Zugangsstelle für Gesundheitsdaten einen Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten zu den in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecken stellen.
- 2(2) Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten muss Folgendes enthalten:
- 3a)
- 4die Identität des Antragstellers für Gesundheitsdaten, eine Beschreibung der beruflichen Funktionen und Tätigkeiten des Antragstellers für Gesundheitsdaten, einschließlich der Identität der natürlichen Personen, die Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten hätten, würde eine Datengenehmigung erteilt; der Antragsteller für Gesundheitsdaten teilt der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten jegliche Aktualisierung der Liste der natürlichen Personen mit;
- 5b)
- 6die in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecke, für die der Datenzugang beantragt wird;
- 7c)
- 8eine ausführliche Erläuterung der beabsichtigten Nutzung der elektronischen Gesundheitsdaten und des erwarteten Nutzens im Zusammenhang mit dieser Nutzung und wie dieser Nutzen zu den in Artikel 53 Absatz 1 genannten Zwecken beitragen würde;
- 9d)
- 10eine Beschreibung der angeforderten elektronischen Gesundheitsdaten, einschließlich ihres Umfangs und des von ihnen umfassten Zeitraums, ihres Formats, ihrer Quellen, und, wenn möglich, der geografischen Abdeckung, wenn solche Daten von Gesundheitsdateninhabern in mehreren Mitgliedstaaten oder von befugten Teilnehmern der in Artikel 75 genannten HealthData@EU angefordert werden;
- 11e)
- 12eine Beschreibung, die erklärt, ob die elektronischen Gesundheitsdaten in pseudonymisierter oder anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden müssen; im Falle einer pseudonymisierten Form eine Begründung, warum die Verarbeitung nicht mit anonymisierten Daten erfolgen kann;
- 13f)
- 14wenn der Antragsteller für Gesundheitsdaten beabsichtigt, bereits im Besitz dieses Antragstellers für Gesundheitsdaten befindliche Datensätze in die sichere Verarbeitungsumgebung zu überführen, eine Beschreibung dieser Datensätze;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 67, Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-67 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:f26cac93e7f599f3, bygge legal-2026-08-25).