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Agent · helsodata-2025-327-59

EHDS artikel 59: Berichterstattung durch die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Agent, EHDS artikel 59
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2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten veröffentlicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und macht ihn auf ihrer Website öffentlich verfügbar. Benennt ein Mitgliedstaat mehr als eine Zugangsstelle für Gesundheitsdaten, so ist die in Artikel 55 Absatz 1 genannte Koordinierungsstelle für den Tätigkeitsbericht verantwortlich und fordert die erforderlichen Informationen von den anderen Zugangsstellen für Gesund…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    Informationen über die eingereichten Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten und Gesundheitsdatenanfragen, wie die Art der Antragsteller für Gesundheitsdaten, die Anzahl der erteilten oder verweigerten Datengenehmigungen, die Kategorien der Zugangszwecke und die Kategorien der elektronischen Gesundheitsdaten, auf die zugegriffen wurde, sowie gegebenenfalls eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzung elektronischer…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Informationen über die Erfüllung rechtlicher und vertraglicher Verpflichtungen durch Gesundheitsdatennutzer und Gesundheitsdateninhaber sowie über die Anzahl und Höhe der von den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten verhängten Geldbußen;

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    c)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Informationen über Audits, die bei Gesundheitsdatennutzern durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung, die sie in der sicheren Verarbeitungsumgebung durchführen, ordnungsgemäß erfolgte, gemäß Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe e;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    d)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Informationen über die in Artikel 73 Absatz 3 genannten internen Audits und Audits durch Dritte hinsichtlich der Übereinstimmung der sicheren Verarbeitungsumgebungen mit den festgelegten Standards, Spezifikationen und Anforderungen;

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    e)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    Informationen über die Bearbeitung von Anfragen natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte;

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    f)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    eine Beschreibung der Tätigkeiten der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Einbeziehung und Konsultation einschlägiger Interessenträger;

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    g)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten veröffentlicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht und macht ihn auf ihrer Website öffentlich verfügbar. Benennt ein Mitgliedstaat mehr als eine Zugangsstelle für Gesundheitsdaten, so ist die in Artikel 55 Absatz 1 genannte Koordinierungsstelle für den Tätigkeitsbericht verantwortlich und fordert die erforderlichen Informationen von den anderen Zugangsstellen für Gesundheitsdaten an. Dieser Tätigkeitsbericht folgt einer im EHDS-Ausschuss vereinbarten Struktur gemäß Artikel 94 Absatz 2 Buchstabe d und enthält mindestens die folgenden Kategorien von Informationen:
  2. 2a)
  3. 3Informationen über die eingereichten Anträge auf Zugang zu Gesundheitsdaten und Gesundheitsdatenanfragen, wie die Art der Antragsteller für Gesundheitsdaten, die Anzahl der erteilten oder verweigerten Datengenehmigungen, die Kategorien der Zugangszwecke und die Kategorien der elektronischen Gesundheitsdaten, auf die zugegriffen wurde, sowie gegebenenfalls eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten;
  4. 4b)
  5. 5Informationen über die Erfüllung rechtlicher und vertraglicher Verpflichtungen durch Gesundheitsdatennutzer und Gesundheitsdateninhaber sowie über die Anzahl und Höhe der von den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten verhängten Geldbußen;
  6. 6c)
  7. 7Informationen über Audits, die bei Gesundheitsdatennutzern durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung, die sie in der sicheren Verarbeitungsumgebung durchführen, ordnungsgemäß erfolgte, gemäß Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe e;
  8. 8d)
  9. 9Informationen über die in Artikel 73 Absatz 3 genannten internen Audits und Audits durch Dritte hinsichtlich der Übereinstimmung der sicheren Verarbeitungsumgebungen mit den festgelegten Standards, Spezifikationen und Anforderungen;
  10. 10e)
  11. 11Informationen über die Bearbeitung von Anfragen natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte;
  12. 12f)
  13. 13eine Beschreibung der Tätigkeiten der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Einbeziehung und Konsultation einschlägiger Interessenträger;
  14. 14g)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32025R0327
chapter
article59
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025R0327 art. 59, Berichterstattung durch die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-59 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:bbaeac93b7c52b6e, bygge legal-2026-08-25).