Agent · helsodata-2025-327-26
EHDS artikel 26: Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 26
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 26 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 26 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 26Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) EHR-Systeme dürfen nur dann in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Bestimmungen dieses Kapitels genügen.
- Paragraph 2 applies. (2) EHR-Systeme, die innerhalb von in der Union ansässigen Gesundheitseinrichtungen hergestellt und verwendet werden, sowie EHR-Systeme, die einer in der Union ansässigen natürlichen oder juristischen Person als Dienst im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 (33) des Europäischen Parlaments und des Rates angeboten werden, gelten als in Betrieb genommen.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von EHR-Systemen, die der vorliegenden Verordnung entsprechen, nicht aus Erwägungen im Hinblick auf Aspekte im Zusammenhang mit den harmonisierten Softwarekomponenten von in der vorliegenden Verordnung geregelten EHR-Systemen verbieten oder einschränken.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) EHR-Systeme dürfen nur dann in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Bestimmungen dieses Kapitels genügen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) EHR-Systeme, die innerhalb von in der Union ansässigen Gesundheitseinrichtungen hergestellt und verwendet werden, sowie EHR-Systeme, die einer in der Union ansässigen natürlichen oder juristischen Person als Dienst im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 (33) des Europäischen Parlaments und des Rates angeboten werden, gelten als in Betrieb genommen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von EHR-Systemen, die der vorliegenden Verordnung entsprechen, nicht aus Erwägungen im Hinblick auf Aspekte im Zusammenhang mit den harmonisierten Softwarekomponenten von in der vorliegenden Verordnung geregelten EHR-Systemen verbieten oder einschränken.
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) EHR-Systeme dürfen nur dann in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den Bestimmungen dieses Kapitels genügen.
- 2(2) EHR-Systeme, die innerhalb von in der Union ansässigen Gesundheitseinrichtungen hergestellt und verwendet werden, sowie EHR-Systeme, die einer in der Union ansässigen natürlichen oder juristischen Person als Dienst im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 (33) des Europäischen Parlaments und des Rates angeboten werden, gelten als in Betrieb genommen.
- 3(3) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von EHR-Systemen, die der vorliegenden Verordnung entsprechen, nicht aus Erwägungen im Hinblick auf Aspekte im Zusammenhang mit den harmonisierten Softwarekomponenten von in der vorliegenden Verordnung geregelten EHR-Systemen verbieten oder einschränken.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 26, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-26 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:b77812b83d7a2cc4, bygge legal-2026-08-25).