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Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-4

EUDR artikel 4: Verpflichtungen der Marktteilnehmer

What is an agent? Agents execute decisions.

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

Auch gesucht als: Entwaldungsverordnung Artikel 4 · Verordnung (EU) 2023/1115 Artikel 4

CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 66 · minimal-risk

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EUDROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, EUDR artikel 4
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Abgelaufen
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Source: NovaCopilot

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Die relevanten Erzeugnisse sind nichtkonform;

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    die Erfüllung der Sorgfaltspflicht hat ergeben, dass ein nicht vernachlässigbares Risiko dahin gehend besteht, dass die relevanten Erzeugnisse nichtkonform sind;

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    der Marktteilnehmer war nicht in der Lage, den Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 nachzukommen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (1) Die Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 erfüllen, bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, um nachzuweisen, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (2) Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen Marktteilnehmer keine relevanten Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen. Marktteilnehmer, die auf Grundlage der Erfüllung der in Artikel 8 beschriebenen Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gekommen sind, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen, übermitteln den zuständigen Behörden bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausfüh…

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (3) Mit der Übermittlung der Sorgfaltserklärung oder im Falle von Kleinst- oder Kleinprimärerzeugern der in Artikel 4a genannten vereinfachten Erklärung an die zuständigen Behörden übernimmt der Marktteilnehmer die Verantwortung dafür, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen. Die Marktteilnehmer bewahren die Sorgfaltserklärungen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Er…

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (4) Marktteilnehmer dürfen die relevanten Erzeugnisse weder in Verkehr bringen noch ausführen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle vorliegen: a) Die relevanten Erzeugnisse sind nichtkonform;

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (5) Marktteilnehmer, die neue Informationen, einschließlich begründeter Bedenken, darüber erhalten oder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Gefahr besteht, dass ein relevantes Erzeugnis, das sie bereits in Verkehr gebracht haben, nicht dieser Verordnung entspricht, unterrichten unverzüglich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie das relevante Erzeugnis in Verkehr gebracht haben, sowie die n…

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (6) Die Marktteilnehmer bieten den zuständigen Behörden jede zur Erleichterung der Durchführung der Kontrollen gemäß Artikel 18 erforderliche Hilfestellung an, unter anderem hinsichtlich des Zutritts zum Betriebsgelände und der Bereitstellung von Unterlagen und Aufzeichnungen.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (7) Die Marktteilnehmer teilen den nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern der nachgelagerten Lieferkette für die in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder gegebenenfalls die diesen Erzeugnissen zugewiesenen Identifikationsnummern mit.

    Absatz 10

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Die relevanten Erzeugnisse sind nichtkonform;
  2. 2die Erfüllung der Sorgfaltspflicht hat ergeben, dass ein nicht vernachlässigbares Risiko dahin gehend besteht, dass die relevanten Erzeugnisse nichtkonform sind;
  3. 3der Marktteilnehmer war nicht in der Lage, den Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 nachzukommen.
  4. 4(1) Die Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 8 erfüllen, bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, um nachzuweisen, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen.
  5. 5(2) Ohne vorherige Vorlage einer Sorgfaltserklärung dürfen Marktteilnehmer keine relevanten Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen. Marktteilnehmer, die auf Grundlage der Erfüllung der in Artikel 8 beschriebenen Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gekommen sind, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen, übermitteln den zuständigen Behörden bevor sie relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen über das Informationssystem gemäß Artikel 33 eine Sorgfaltserklärung. Diese elektronisch abrufbare und übermittelbare Sorgfaltserklärung muss die in Anhang II für die relevanten Erzeugnisse aufgeführten Informationen enthalten sowie eine Erklärung des Marktteilnehmers darüber, dass er die Sorgfaltspflicht erfüllt hat, und dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde.
  6. 6(3) Mit der Übermittlung der Sorgfaltserklärung oder im Falle von Kleinst- oder Kleinprimärerzeugern der in Artikel 4a genannten vereinfachten Erklärung an die zuständigen Behörden übernimmt der Marktteilnehmer die Verantwortung dafür, dass die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 entsprechen. Die Marktteilnehmer bewahren die Sorgfaltserklärungen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Erklärung über das Informationssystem gemäß Artikel 33 auf.
  7. 7(4) Marktteilnehmer dürfen die relevanten Erzeugnisse weder in Verkehr bringen noch ausführen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle vorliegen: a) Die relevanten Erzeugnisse sind nichtkonform;
  8. 8(5) Marktteilnehmer, die neue Informationen, einschließlich begründeter Bedenken, darüber erhalten oder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Gefahr besteht, dass ein relevantes Erzeugnis, das sie bereits in Verkehr gebracht haben, nicht dieser Verordnung entspricht, unterrichten unverzüglich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie das relevante Erzeugnis in Verkehr gebracht haben, sowie die nachgelagerten Marktteilnehmer und die Händler, an die sie das relevante Erzeugnis geliefert haben. Bei Ausfuhren unterrichten die Marktteilnehmer die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der das Erzeugerland ist.
  9. 9(6) Die Marktteilnehmer bieten den zuständigen Behörden jede zur Erleichterung der Durchführung der Kontrollen gemäß Artikel 18 erforderliche Hilfestellung an, unter anderem hinsichtlich des Zutritts zum Betriebsgelände und der Bereitstellung von Unterlagen und Aufzeichnungen.
  10. 10(7) Die Marktteilnehmer teilen den nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern der nachgelagerten Lieferkette für die in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder gegebenenfalls die diesen Erzeugnissen zugewiesenen Identifikationsnummern mit.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1115
chapter-
article4
paragraphs10
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor-
national-

Schnittstelle

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outputmatched, outcome, trace, missing, hash
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versionagent-engine-1+legal-2026-10-25 / b69b18e9a28eda20

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1115 art. 4, Verpflichtungen der Marktteilnehmer. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-4 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:eabdc53af8fc8096, bygge legal-2026-10-25).