Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-31

EUDR artikel 31: Begründete Bedenken natürlicher oder juristischer Personen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

EUDROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, EUDR artikel 31
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Natürliche oder juristische Personen können begründete Bedenken bei den zuständigen Behörden geltend machen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein oder mehrere Marktteilnehmer oder Händler gegen diese Verordnung verstoßen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die zuständigen Behörden bewerten ohne ungebührliche Verzögerung, sorgfältig und unparteiisch die begründeten Bedenken, einschließlich der Frage, ob die Behauptungen begründet sind, und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Durchführung von Kontrollen und Anhörungen von Marktteilnehmern und Händlern, um potenzielle Verstöße gegen diese Verordnung aufzudecken und gegebenenfalls vorläufige Maßn…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Sofern im nationalen Recht nichts anderes vorgesehen ist, unterrichtet die zuständige Behörde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der begründeten Bedenken die in Absatz 1 genannten Personen, die die begründeten Bedenken geltend gemacht haben, über die daraufhin getroffenen Maßnahmen und begründet diese Entscheidung.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Unbeschadet der Verpflichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) sehen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz der Identität der natürlichen oder juristischen Personen vor, die begründete Bedenken vorlegen oder Untersuchungen durchführen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung durch Marktteilnehmer oder Händler zu überprüfen.

    Absatz 4

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Natürliche oder juristische Personen können begründete Bedenken bei den zuständigen Behörden geltend machen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein oder mehrere Marktteilnehmer oder Händler gegen diese Verordnung verstoßen.
  2. 2(2) Die zuständigen Behörden bewerten ohne ungebührliche Verzögerung, sorgfältig und unparteiisch die begründeten Bedenken, einschließlich der Frage, ob die Behauptungen begründet sind, und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Durchführung von Kontrollen und Anhörungen von Marktteilnehmern und Händlern, um potenzielle Verstöße gegen diese Verordnung aufzudecken und gegebenenfalls vorläufige Maßnahmen gemäß Artikel 23 zu ergreifen, um zu verhindern, dass die relevanten Erzeugnisse, die Gegenstand der Untersuchung sind, in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden.
  3. 3(3) Sofern im nationalen Recht nichts anderes vorgesehen ist, unterrichtet die zuständige Behörde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der begründeten Bedenken die in Absatz 1 genannten Personen, die die begründeten Bedenken geltend gemacht haben, über die daraufhin getroffenen Maßnahmen und begründet diese Entscheidung.
  4. 4(4) Unbeschadet der Verpflichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) sehen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz der Identität der natürlichen oder juristischen Personen vor, die begründete Bedenken vorlegen oder Untersuchungen durchführen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung durch Marktteilnehmer oder Händler zu überprüfen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1115
chapter
article31
paragraphs4
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/avskogningsforordningen-2023-1115-31/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:963938a938be227a5cbf6520f6ebb191d6a056414487bfa898b958ad2e11aa41
scriptsha256:d23098126d633caf9f1b81a749361511d73f5cbaaf318a6804f038d9346a8a21
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:190dbe0480ec5ba825969ca2bacff350cacc67d952d365c0a0fc9a0d98a0e753
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 190dbe0480ec5ba8

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1115 art. 31, Begründete Bedenken natürlicher oder juristischer Personen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-31 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:8c9a4e68c3829ceb, bygge legal-2026-08-25).