ePrivacy-Richtlinie — Richtlinie 2002/58/EG
CELEX 32002L0058 · Gelesen 2026-08-12
Der Rechtsakt hinter unseren Regeln für Speicherung im Browser des Lesers und für alles, was von einem Gerät statt von einer Seite gelesen wird.
Bezeichnung
- CELEX
- 32002L0058
- Bezeichnung
- 2002/58/EC
- Angenommen
- 2002-07-12
- In Kraft
- 2002-07-31
- Umsetzungsfrist
- 2003-10-31
- Artikel
- 21
Artikel
23 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse. Gelesen am 2026-08-18.
Entscheidungen des Gerichtshofs
24 Entscheidungen
- C-654/23Gerichtshof der Europäischen Union
Inteligo Media SA v Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 13 Abs. 1 und 2 – Unerbetene Nachrichten – Begriff der Kommunikation ‚für die Zwecke der Direktwerbung‘ – Erlangung elektronischer Kontaktinformationen ‚im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung‘ – Registrierung auf einer Online-Plattform, die Zugang zu zusätzlichem Inhalt ermöglicht – Übermittlung eines täglichen Newsletters per E‑Mail – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 95 – Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG.
- C-229/23Gerichtshof der Europäischen Union
Criminal proceedings against HYA and Others
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Mithören, Abhören und Speichern von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Nationale Regelung, nach der eine solche Entscheidung selbst eine ausdrückliche schriftliche Begründung enthalten muss, unabhängig davon, ob ein begründeter Antrag der Strafverfolgungsbehörden vorliegt – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht.
- C-178/22Gerichtshof der Europäischen Union
Criminal proceedings against Unknown individuals
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Von einer zuständigen nationalen Behörde zur Strafverfolgung von schweren Diebstählen beantragter Zugang zu diesen Daten – Definition des Begriffs ‚schwere Straftat‘, deren Verfolgung einen schweren Eingriff in Grundrechte rechtfertigen kann – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Umfang der vorherigen gerichtlichen Kontrolle von Anträgen auf Zugang zu von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten.
- C-470/21Gerichtshof der Europäischen Union
La Quadrature du Net and Others v Premier ministre and Ministère de la Culture
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Nationale Rechtsvorschriften, mit denen im Internet begangene Nachahmungen durch Maßnahmen einer Behörde bekämpft werden sollen – Verfahren der ‚abgestuften Reaktion‘ – Vorgelagerte Erfassung von IP‑Adressen, die für Aktivitäten genutzt werden, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzen, durch Einrichtungen der Rechteinhaber – Nachgelagerter Zugang der mit dem Schutz der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte betrauten Behörde zu Identitätsdaten, die diesen von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten IP‑Adressen zuzuordnen sind – Automatisierte Verarbeitung – Erfordernis einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle – Materielle und prozedurale Voraussetzungen – Garantien zum Schutz vor Missbrauchsgefahren sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung.
- C-162/22Gerichtshof der Europäischen Union
A. G. v Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikation – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 15 Abs. 1 – Von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherte und mit Strafverfahren befassten Behörden zur Verfügung gestellte Daten – Spätere Nutzung der Daten bei Ermittlungen wegen eines Dienstvergehens.
- C-349/21Gerichtshof der Europäischen Union
HYA and Othersprokuratura
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58 – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Abhören, die Aufzeichnung und die Speicherung von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Praxis, wonach die Entscheidung nach einer Textvorlage und ohne individualisierte Begründung abgefasst wird – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht.
- C-350/21Gerichtshof der Europäischen Union
Proceedings brought by Spetsializirana prokuratura
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten während einer Dauer von sechs Monaten – Bekämpfung schwerer Kriminalität – Zugang zu den gespeicherten Daten – Unterrichtung der betroffenen Personen – Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 und 2 – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 13 und 54 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 47 sowie Art. 52 Abs. 1.
- C-129/21Gerichtshof der Europäischen Union
Proximus NV v Gegevensbeschermingsautoriteit
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 12 – Öffentliche Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste – Einwilligung des Teilnehmers – Pflichten des Anbieters von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 17 – Recht auf Löschung (‚Recht auf Vergessenwerden‘) – Art. 5 Abs. 2 – Art. 24 – Informationspflichten und Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
- 62020CJ0339Gerichtshof der Europäischen Union
Criminal proceedings against VD bd]&
Verbundene Rechtssachen C-339/20 und C-397/20.
- C-140/20Gerichtshof der Europäischen Union
G.D. v The Commissioner of the Garda Síochána and Others
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten – Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten – Nachträgliche gerichtliche Kontrolle – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Möglichkeit für ein nationales Gericht, die zeitliche Wirkung einer Ungültigerklärung nationaler Rechtsvorschriften, die mit dem Unionsrecht unvereinbar sind, zu beschränken – Nichteinbeziehung.
- C-102/20Gerichtshof der Europäischen Union
StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH v eprimo GmbH
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2002/58/EG – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Art. 2 Abs. 2 Buchst. h – Begriff ‚elektronische Post‘ – Art. 13 Abs. 1 – Begriff der ‚Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung‘ – Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken – Anhang I Nr. 26 – Begriff des ‚hartnäckigen und unerwünschten Ansprechens über E‑Mail‘ – Werbenachrichten – Inbox advertising.
- C-597/19Gerichtshof der Europäischen Union
Mircom International Content Management & Consulting (M.I.C.M.) Limited v Telenet BVBA
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚öffentliche Zugänglichmachung‘ – Herunterladen einer Datei, die ein geschütztes Werk enthält, über ein Peer-to-Peer-Netz und gleichzeitige Zugänglichmachung der Segmente dieser Datei zum Hochladen – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 3 Abs. 2 – Missbrauch von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen – Art. 4 – Zur Beantragung der Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe befugte Personen – Art. 8 – Recht auf Auskunft – Art. 13 – Schadensbegriff – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Rechtsvorschriften, die die Rechte und Pflichten beschränken – Grundrechte – Art. 7, 8, 17 Abs. 2 und Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Maßgebliche Rechtsprechung
24 Urteile, die der Gerichtshof selbst als Auslegung dieses Rechtsakts kennzeichnet.
- C-654/23Gerichtshof der Europäischen Union
Inteligo Media SA v Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 13 Abs. 1 und 2 – Unerbetene Nachrichten – Begriff der Kommunikation ‚für die Zwecke der Direktwerbung‘ – Erlangung elektronischer Kontaktinformationen ‚im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung‘ – Registrierung auf einer Online-Plattform, die Zugang zu zusätzlichem Inhalt ermöglicht – Übermittlung eines täglichen Newsletters per E‑Mail – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 95 – Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG.
- C-229/23Gerichtshof der Europäischen Union
Criminal proceedings against HYA and Others
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Mithören, Abhören und Speichern von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Nationale Regelung, nach der eine solche Entscheidung selbst eine ausdrückliche schriftliche Begründung enthalten muss, unabhängig davon, ob ein begründeter Antrag der Strafverfolgungsbehörden vorliegt – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht.
- C-178/22cd54a264-2edb-11e6-b497-01aa75ed71a1
Criminal proceedings against Unknown individuals
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Von einer zuständigen nationalen Behörde zur Strafverfolgung von schweren Diebstählen beantragter Zugang zu diesen Daten – Definition des Begriffs ‚schwere Straftat‘, deren Verfolgung einen schweren Eingriff in Grundrechte rechtfertigen kann – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Umfang der vorherigen gerichtlichen Kontrolle von Anträgen auf Zugang zu von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten.
- C-470/213ca6f0a7-954d-4b0b-8898-78c385afdf90
La Quadrature du Net and Others v Premier ministre and Ministère de la Culture
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Nationale Rechtsvorschriften, mit denen im Internet begangene Nachahmungen durch Maßnahmen einer Behörde bekämpft werden sollen – Verfahren der ‚abgestuften Reaktion‘ – Vorgelagerte Erfassung von IP‑Adressen, die für Aktivitäten genutzt werden, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzen, durch Einrichtungen der Rechteinhaber – Nachgelagerter Zugang der mit dem Schutz der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte betrauten Behörde zu Identitätsdaten, die diesen von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten IP‑Adressen zuzuordnen sind – Automatisierte Verarbeitung – Erfordernis einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle – Materielle und prozedurale Voraussetzungen – Garantien zum Schutz vor Missbrauchsgefahren sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung.
- C-162/22Gerichtshof der Europäischen Union
A. G. v Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikation – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 15 Abs. 1 – Von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherte und mit Strafverfahren befassten Behörden zur Verfügung gestellte Daten – Spätere Nutzung der Daten bei Ermittlungen wegen eines Dienstvergehens.
- C-349/21Gerichtshof der Europäischen Union
HYA and Othersprokuratura
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58 – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Abhören, die Aufzeichnung und die Speicherung von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Praxis, wonach die Entscheidung nach einer Textvorlage und ohne individualisierte Begründung abgefasst wird – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht.
- C-350/218e01d479-c04c-11e5-9e54-01aa75ed71a1
Proceedings brought by Spetsializirana prokuratura
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten während einer Dauer von sechs Monaten – Bekämpfung schwerer Kriminalität – Zugang zu den gespeicherten Daten – Unterrichtung der betroffenen Personen – Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 und 2 – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 13 und 54 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 47 sowie Art. 52 Abs. 1.
- C-129/21Gerichtshof der Europäischen Union
Proximus NV v Gegevensbeschermingsautoriteit
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 12 – Öffentliche Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste – Einwilligung des Teilnehmers – Pflichten des Anbieters von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 17 – Recht auf Löschung (‚Recht auf Vergessenwerden‘) – Art. 5 Abs. 2 – Art. 24 – Informationspflichten und Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU am 2026-08-22.
Aufsichtsbehörden
Amtliche Quelle
Nationale Rechtsakte
SE Lag om elektronisk kommunikation
SFS 2022:482 · www.riksdagen.se
NO Lov om elektronisk kommunikasjon (ekomloven)
LOV-2024-12-13-76 · lovdata.no
DE Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
TDDDG · www.gesetze-im-internet.de
UK The Privacy and Electronic Communications (EC Directive) Regulations 2003
SI 2003/2426 · www.legislation.gov.uk
FI Laki sähköisen viestinnän palveluista
917/2014 · www.finlex.fi
DK Retsinformation
Im Register nicht angegeben · www.retsinformation.dk
Änderungsüberwachung
Die Zeile wird in festem Intervall gegen die Veröffentlichung des Herausgebers neu eingelesen. Die Daten sind vor Ort prüfbar und stehen in der API-Antwort.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Register | EUR-Lex |
| Herausgeber | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| Zuletzt gelesen | 2026-08-16 |
| Intervall | Alle 30 Tage |
| Nächste Neueinlesung | 2026-09-15 |
| Status | Gegen den Herausgeber geprüft |
Zeilenhistorie
Datierte Ereignisse zu genau dieser Zeile, neueste zuerst.
| Datum | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| 2026-08-16 | Zeile gegen EUR-Lex gelesen | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| 2003-10-31 | Geltungsbeginn nach dem Rechtsakt | EUR-Lex |
| 2002-07-31 | Inkrafttreten nach CELEX 32002L0058 | EUR-Lex |
Die Überwachung nennt den Prüfzeitpunkt, nicht die rechtliche Bewertung.
Diese Zeile zitieren
Die Zeichenfolge unten begleitet ein Memo, eine Akte oder eine Agentenkette. Dieselbe Zeichenfolge steht im Feld citation der API-Antwort.
CELEX 32002L0058, ePrivacy-Richtlinie — Richtlinie 2002/58/EG. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/eprivacy-2002-58 (hämtad 2026-08-25, bevis sha256:ff27363d855e32c8, bygge legal-2026-08-25).
- sha256:
- ff27363d855e32c8d45386eedc6a6a2d781719b41dfdb8671ef322fbb4ec1ae2
- hämtad:
- 2026-08-25
- source_confidence:
- official
- bygge:
- legal-2026-08-25
Amtliche Veröffentlichung. Die Adresse führt zur Behörde oder zum Gericht, das die Zeile veröffentlicht hat. Europeiska unionens publikationsbyrå, EUR-Lex.
Die Zeile ist ein Quellennachweis mit amtlicher Kennung. Keine Rechtsberatung und keine Compliance-Entscheidung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht