Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-140/20G.D. v The Commissioner of the Garda Síochána and Others
- Entschieden
- 2022-04-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:258
- CELEX
- 62020CJ0140
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-140/20, C-140/20 2022, ECLI:EU:C:2022:258.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten – Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Daten – Nachträgliche gerichtliche Kontrolle – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Möglichkeit für ein nationales Gericht, die zeitliche Wirkung einer Ungültigerklärung nationaler Rechtsvorschriften, die mit dem Unionsrecht unvereinbar sind, zu beschränken – Nichteinbeziehung.
Legt aus
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
- Agentenobjekt, Risikograph und Beziehungsgraph
- Änderungsgraph
- Provenienz und verifizierter Text
Source: NovaCopilot
Knotenkarte: Beziehungen zwischen Präjudizien
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- id
- eu:c-140-20
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