Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-162/22A. G. v Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra
- Entschieden
- 2023-09-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:631
- CELEX
- 62022CJ0162
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikation – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 15 Abs. 1 – Von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherte und mit Strafverfahren befassten Behörden zur Verfügung gestellte Daten – Spätere Nutzung der Daten bei Ermittlungen wegen eines Dienstvergehens.
Legt aus
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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