Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-350/21Proceedings brought by Spetsializirana prokuratura
- Entschieden
- 2022-11-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:896
- CELEX
- 62021CJ0350
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten während einer Dauer von sechs Monaten – Bekämpfung schwerer Kriminalität – Zugang zu den gespeicherten Daten – Unterrichtung der betroffenen Personen – Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 und 2 – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 13 und 54 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 47 sowie Art. 52 Abs. 1.
Legt aus
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