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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-350/21Proceedings brought by Spetsializirana prokuratura

Entschieden
2022-11-17
ECLI
ECLI:EU:C:2022:896
CELEX
62021CJ0350
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten während einer Dauer von sechs Monaten – Bekämpfung schwerer Kriminalität – Zugang zu den gespeicherten Daten – Unterrichtung der betroffenen Personen – Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 und 2 – Richtlinie (EU) 2016/680 – Art. 13 und 54 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 47 sowie Art. 52 Abs. 1.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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