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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-178/22Criminal proceedings against Unknown individuals

Entschieden
2024-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2024:371
CELEX
62022CJ0178
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation – Vertraulichkeit der Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Von einer zuständigen nationalen Behörde zur Strafverfolgung von schweren Diebstählen beantragter Zugang zu diesen Daten – Definition des Begriffs ‚schwere Straftat‘, deren Verfolgung einen schweren Eingriff in Grundrechte rechtfertigen kann – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Umfang der vorherigen gerichtlichen Kontrolle von Anträgen auf Zugang zu von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherten Daten.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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