Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-402/25Plungės rajono savivaldybės administracija v Viešųjų pirkimų tarnyba
- Entschieden
- 2026-10-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:870
- CELEX
- 62025CJ0402
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-402/25, C-402/25 2026, ECLI:EU:C:2026:870.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Auftragsvergabe – Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. h sowie Abs. 6 und Abs. 7 – Fakultative Gründe des Ausschlusses von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren – Darlegung falscher Angaben durch einen Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf die Erfüllung der Voraussetzungen der Leistungsfähigkeit – Aufnahme in eine Liste von Lieferanten, die bei einem Vergabeverfahren falsche Angaben gemacht haben – Art. 18 Abs. 1 – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 – Recht auf eine wirksame Nachprüfung.
Legt aus
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
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Maschinenadressen
- id
- eu:c-402-25
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