Agent · produktsakerhet-2023-988-36
GPSR artikel 36: Rückrufanzeige
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, GPSR artikel 36
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does GPSR Article 36 require, and what outcome does the rule tree give?
GPSR Article 36 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R0988. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
GPSR Article 36Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Werden Verbraucher gemäß Artikel 35 Absätze 1 und 4 schriftlich über einen Produktsicherheitsrückruf unterrichtet, so erfolgt dies in Form einer Rückrufanzeige.
- Paragraph 2 applies. (2) Eine Rückrufanzeige, die für die Verbraucher leicht verständlich ist, muss in der oder den Sprachen des oder der Mitgliedstaaten verfügbar sein, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, und folgende Elemente enthalten:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Werden Verbraucher gemäß Artikel 35 Absätze 1 und 4 schriftlich über einen Produktsicherheitsrückruf unterrichtet, so erfolgt dies in Form einer Rückrufanzeige.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Eine Rückrufanzeige, die für die Verbraucher leicht verständlich ist, muss in der oder den Sprachen des oder der Mitgliedstaaten verfügbar sein, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, und folgende Elemente enthalten:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
eine Überschrift, die aus den Worten „Produktsicherheitsrückruf“ besteht,
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
eine klare Beschreibung des zurückgerufenen Produkts, einschließlich
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
i)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Abbildung, Name und Marke des Produkts,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
ii)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Produktionskennnummern, wie etwa Chargen- oder Seriennummer, und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese auf dem Produkt zu finden sind, sowie
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
iii)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde (sofern verfügbar);
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
c)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
eine klare Beschreibung der mit dem zurückgerufenen Produkt verbundenen Gefahr, wobei Elemente zu vermeiden sind, die die Risikowahrnehmung der Verbraucher beeinträchtigen können, wie etwa die Verwendung von Begriffen und Formulierungen wie „freiwillig“, „vorsorglich“, „im Ermessen“, „in seltenen Situationen“ oder „in spezifischen Situationen“ oder Hinweise, dass keine Unfälle gemeldet wurden,
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Werden Verbraucher gemäß Artikel 35 Absätze 1 und 4 schriftlich über einen Produktsicherheitsrückruf unterrichtet, so erfolgt dies in Form einer Rückrufanzeige.
- 2(2) Eine Rückrufanzeige, die für die Verbraucher leicht verständlich ist, muss in der oder den Sprachen des oder der Mitgliedstaaten verfügbar sein, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, und folgende Elemente enthalten:
- 3a)
- 4eine Überschrift, die aus den Worten „Produktsicherheitsrückruf“ besteht,
- 5b)
- 6eine klare Beschreibung des zurückgerufenen Produkts, einschließlich
- 7i)
- 8Abbildung, Name und Marke des Produkts,
- 9ii)
- 10Produktionskennnummern, wie etwa Chargen- oder Seriennummer, und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese auf dem Produkt zu finden sind, sowie
- 11iii)
- 12Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde (sofern verfügbar);
- 13c)
- 14eine klare Beschreibung der mit dem zurückgerufenen Produkt verbundenen Gefahr, wobei Elemente zu vermeiden sind, die die Risikowahrnehmung der Verbraucher beeinträchtigen können, wie etwa die Verwendung von Begriffen und Formulierungen wie „freiwillig“, „vorsorglich“, „im Ermessen“, „in seltenen Situationen“ oder „in spezifischen Situationen“ oder Hinweise, dass keine Unfälle gemeldet wurden,
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R0988 art. 36, Rückrufanzeige. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-36 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:5f104ada4415d4b1, bygge legal-2026-08-25).