Agent · produktsakerhet-2023-988-12
GPSR artikel 12: Pflichten der Händler
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, GPSR artikel 12
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does GPSR Article 12 require, and what outcome does the rule tree give?
GPSR Article 12 is tested here by a deterministic rule tree of 11 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R0988. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
GPSR Article 12Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Bevor Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, vergewissern sie sich, dass der Hersteller und gegebenenfalls der Einführer die Anforderungen gemäß Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, erfüllt haben.
- Paragraph 2 applies. (2) Solange sich ein Produkt in ihrer Verantwortung befindet, gewährleisten die Händler, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Konformität des Produkts mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot gemäß Artikel 5 und mit Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, nicht beeinträchtigen.
- Paragraph 3 applies. (3) Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt nicht mit Artikel 5, Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, konform ist, darf der Händler das Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen, es sei denn, die Konformität des Produkts wurde hergestellt.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Bevor Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, vergewissern sie sich, dass der Hersteller und gegebenenfalls der Einführer die Anforderungen gemäß Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, erfüllt haben.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Solange sich ein Produkt in ihrer Verantwortung befindet, gewährleisten die Händler, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Konformität des Produkts mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot gemäß Artikel 5 und mit Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, nicht beeinträchtigen.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt nicht mit Artikel 5, Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, konform ist, darf der Händler das Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen, es sei denn, die Konformität des Produkts wurde hergestellt.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm auf dem Markt bereitgestelltes Produkt ein gefährliches Produkt ist oder nicht mit Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, konform ist, verfährt der Händler wie folgt:
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
a)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
er unterrichtet unverzüglich den Hersteller bzw. den Einführer davon;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
b)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
er stellt sicher, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts auf wirksame Weise herzustellen, wozu gegebenenfalls auch eine Rücknahme vom Markt oder ein Rückruf gehören können; und
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
c)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
er stellt sicher, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, unverzüglich über das Safety-Business-Gateway davon unterrichtet werden.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 Buchstaben b und c gibt der Händler die ihm vorliegenden sachdienlichen Informationen über das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern, die Zahl der betroffenen Produkte und etwaige bereits ergriffene Korrekturmaßnahmen an.
Absatz 11
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Bevor Händler ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, vergewissern sie sich, dass der Hersteller und gegebenenfalls der Einführer die Anforderungen gemäß Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, erfüllt haben.
- 2(2) Solange sich ein Produkt in ihrer Verantwortung befindet, gewährleisten die Händler, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Konformität des Produkts mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot gemäß Artikel 5 und mit Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, nicht beeinträchtigen.
- 3(3) Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt nicht mit Artikel 5, Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, konform ist, darf der Händler das Produkt nicht auf dem Markt bereitstellen, es sei denn, die Konformität des Produkts wurde hergestellt.
- 4(4) Wenn ein Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen der Auffassung ist oder Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm auf dem Markt bereitgestelltes Produkt ein gefährliches Produkt ist oder nicht mit Artikel 9 Absätze 5, 6 und 7 sowie Artikel 11 Absätze 3 und 4, soweit anwendbar, konform ist, verfährt der Händler wie folgt:
- 5a)
- 6er unterrichtet unverzüglich den Hersteller bzw. den Einführer davon;
- 7b)
- 8er stellt sicher, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts auf wirksame Weise herzustellen, wozu gegebenenfalls auch eine Rücknahme vom Markt oder ein Rückruf gehören können; und
- 9c)
- 10er stellt sicher, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, unverzüglich über das Safety-Business-Gateway davon unterrichtet werden.
- 11Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 Buchstaben b und c gibt der Händler die ihm vorliegenden sachdienlichen Informationen über das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern, die Zahl der betroffenen Produkte und etwaige bereits ergriffene Korrekturmaßnahmen an.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R0988 art. 12, Pflichten der Händler. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-12 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:098be7852ad90a22, bygge legal-2026-08-25).