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Agent · produktsakerhet-2023-988-37

GPSR artikel 37: Abhilfemaßnahmen im Falle eines Produktsicherheitsrückruf

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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GPSROffizielle Quelle

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Agent, GPSR artikel 37
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Unbeschadet der Richtlinien (EU) 2019/770 und (EU) 2019/771 bietet im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs, der von einem Wirtschaftsakteur eingeleitet oder von einer zuständigen nationalen Behörde angeordnet wurde, der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur dem Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe an.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Unbeschadet anderer Abhilfemaßnahmen, die der für den Rückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur dem Verbraucher möglicherweise anbietet, bietet der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen:

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Reparatur des zurückgerufenen Produkts,

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    b)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität oder

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    c)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts, sofern der Erstattungsbetrag mindestens dem vom Verbraucher gezahlten Preis entspricht.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Abweichend von Unterabsatz 1 kann der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher nur eine einzige Abhilfemaßnahme anbieten, wenn andere Abhilfemaßnahmen unmöglich wären oder dem für den Produktsicherheitsrückruf verantwortlichen Wirtschaftsakteur im Vergleich zur vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme Kosten auferlegen würden, die unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßig wären, einschließlich der Frage, ob die alterna…

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Der Verbraucher hat stets Anspruch auf Erstattung des Produkts, wenn der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher abgeschlossen hat.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (3) Eine Reparatur durch einen Verbraucher wird nur dann als wirksame Abhilfemaßnahme erachtet, wenn sie vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann und dies in der Rückrufanzeige vorgesehen ist. In diesen Fällen stellt der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur Verbrauchern die erforderlichen Anweisungen, kostenlose Ersatzteile oder Software-Aktualisierungen zur Verfügung.…

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    (4) Die Entsorgung des Produkts durch Verbraucher wird nur dann in die von Verbrauchern gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe d zu ergreifenden Maßnahmen einbezogen, wenn diese Entsorgung vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann, und berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Erstattung oder Ersatz des zurückgerufenen Produkts gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels.

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (5) Die Abhilfemaßnahme darf keine erheblichen Unannehmlichkeiten für den Verbraucher mit sich bringen. Der Verbraucher trägt nicht die Kosten für den Versand oder die anderweitige Rückgabe des Produkts. Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht transportabel sind, sorgt der Wirtschaftsakteur dafür, dass das Produkt abgeholt wird.

    Absatz 13

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Unbeschadet der Richtlinien (EU) 2019/770 und (EU) 2019/771 bietet im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs, der von einem Wirtschaftsakteur eingeleitet oder von einer zuständigen nationalen Behörde angeordnet wurde, der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur dem Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe an.
  2. 2(2) Unbeschadet anderer Abhilfemaßnahmen, die der für den Rückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur dem Verbraucher möglicherweise anbietet, bietet der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen:
  3. 3a)
  4. 4Reparatur des zurückgerufenen Produkts,
  5. 5b)
  6. 6Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität oder
  7. 7c)
  8. 8angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts, sofern der Erstattungsbetrag mindestens dem vom Verbraucher gezahlten Preis entspricht.
  9. 9Abweichend von Unterabsatz 1 kann der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher nur eine einzige Abhilfemaßnahme anbieten, wenn andere Abhilfemaßnahmen unmöglich wären oder dem für den Produktsicherheitsrückruf verantwortlichen Wirtschaftsakteur im Vergleich zur vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme Kosten auferlegen würden, die unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßig wären, einschließlich der Frage, ob die alternative Abhilfemaßnahme ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher bereitgestellt werden könnte.
  10. 10Der Verbraucher hat stets Anspruch auf Erstattung des Produkts, wenn der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher abgeschlossen hat.
  11. 11(3) Eine Reparatur durch einen Verbraucher wird nur dann als wirksame Abhilfemaßnahme erachtet, wenn sie vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann und dies in der Rückrufanzeige vorgesehen ist. In diesen Fällen stellt der für den Produktsicherheitsrückruf verantwortliche Wirtschaftsakteur Verbrauchern die erforderlichen Anweisungen, kostenlose Ersatzteile oder Software-Aktualisierungen zur Verfügung. Durch die Reparatur durch einen Verbraucher dürfen dem Verbraucher nicht die in den Richtlinien (EU) 2019/770 und (EU) 2019/771 vorgesehenen Rechte vorenthalten werden.
  12. 12(4) Die Entsorgung des Produkts durch Verbraucher wird nur dann in die von Verbrauchern gemäß Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe d zu ergreifenden Maßnahmen einbezogen, wenn diese Entsorgung vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann, und berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Erstattung oder Ersatz des zurückgerufenen Produkts gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels.
  13. 13(5) Die Abhilfemaßnahme darf keine erheblichen Unannehmlichkeiten für den Verbraucher mit sich bringen. Der Verbraucher trägt nicht die Kosten für den Versand oder die anderweitige Rückgabe des Produkts. Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht transportabel sind, sorgt der Wirtschaftsakteur dafür, dass das Produkt abgeholt wird.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R0988
chapter
article37
paragraphs13
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R0988 art. 37, Abhilfemaßnahmen im Falle eines Produktsicherheitsrückruf. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-37 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:a827480a55d22e4b, bygge legal-2026-08-25).