Agent · produktsakerhet-2023-988-33
GPSR artikel 33: Information zwischen Behörden und der Öffentlichkeit
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, GPSR artikel 33
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does GPSR Article 33 require, and what outcome does the rule tree give?
GPSR Article 33 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R0988. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
GPSR Article 33Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen über Maßnahmen zu Produkten, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, werden der Öffentlichkeit gemäß den Anforderungen der Transparenz und unbeschadet der für Überwachungs- und Untersuchungstätigkeiten erforderlichen Einschränkungen grundsätzlich zugänglich gemacht. Insbesondere hat di…
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission unternehmen die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass ihre Beamten und Bediensteten die für die Zwecke dieser Verordnung gesammelten Informationen schützen. Diese Informationen werden im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht als vertraulich behandelt.
- Paragraph 3 applies. (3) Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses steht der Weitergabe von Informationen, die für die Gewährleistung der Wirksamkeit von Marktbeobachtungs- und Überwachungstätigkeiten relevant sind, an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission nicht entgegen. Erhalten die Behörden Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, so schützen sie deren Vertraulichkeit im Einklang mit dem Unionsrecht…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen über Maßnahmen zu Produkten, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, werden der Öffentlichkeit gemäß den Anforderungen der Transparenz und unbeschadet der für Überwachungs- und Untersuchungstätigkeiten erforderlichen Einschränkungen grundsätzlich zugänglich gemacht. Insbesondere hat di…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission unternehmen die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass ihre Beamten und Bediensteten die für die Zwecke dieser Verordnung gesammelten Informationen schützen. Diese Informationen werden im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht als vertraulich behandelt.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses steht der Weitergabe von Informationen, die für die Gewährleistung der Wirksamkeit von Marktbeobachtungs- und Überwachungstätigkeiten relevant sind, an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission nicht entgegen. Erhalten die Behörden Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, so schützen sie deren Vertraulichkeit im Einklang mit dem Unionsrecht…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Die Mitgliedstaaten geben Verbrauchern und anderen betroffenen Parteien die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden Beschwerden über Produktsicherheit, über Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Produkten sowie über Fälle, in denen Verbrauchern im Falle von Produktrückrufen angebotene Abhilfemaßnahmen nicht zufriedenstellend sind, einzulegen. Sie gehen diesen Beschwerden in angeme…
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen über Maßnahmen zu Produkten, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, werden der Öffentlichkeit gemäß den Anforderungen der Transparenz und unbeschadet der für Überwachungs- und Untersuchungstätigkeiten erforderlichen Einschränkungen grundsätzlich zugänglich gemacht. Insbesondere hat die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Produktidentifizierung, die Art des Risikos und die getroffenen Maßnahmen. Diese Informationen müssen auch in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten bereitgestellt werden.
- 2(2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission unternehmen die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass ihre Beamten und Bediensteten die für die Zwecke dieser Verordnung gesammelten Informationen schützen. Diese Informationen werden im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht als vertraulich behandelt.
- 3(3) Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses steht der Weitergabe von Informationen, die für die Gewährleistung der Wirksamkeit von Marktbeobachtungs- und Überwachungstätigkeiten relevant sind, an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission nicht entgegen. Erhalten die Behörden Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, so schützen sie deren Vertraulichkeit im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht.
- 4(4) Die Mitgliedstaaten geben Verbrauchern und anderen betroffenen Parteien die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden Beschwerden über Produktsicherheit, über Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Produkten sowie über Fälle, in denen Verbrauchern im Falle von Produktrückrufen angebotene Abhilfemaßnahmen nicht zufriedenstellend sind, einzulegen. Sie gehen diesen Beschwerden in angemessener Weise nach. Die zuständigen Behörden stellen dem Beschwerdeführer angemessene Informationen über die Folgemaßnahmen im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R0988 art. 33, Information zwischen Behörden und der Öffentlichkeit. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-33 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:9bfbb48f6ba517d9, bygge legal-2026-08-25).