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Agent · produktsakerhet-2023-988-29

GPSR artikel 29: Ersuchen um eine Stellungnahme der Kommission zu voneinander abweichenden Risikobewertungen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Agent, GPSR artikel 29
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Produkte, die aufgrund einer Entscheidung einer Marktüberwachungsbehörde in einem Mitgliedstaat im Rahmen der vorliegenden Verordnung als gefährlich eingestuft wurden, werden auch von den Marktüberwachungsbehörden in den anderen Mitgliedstaaten als gefährlich eingestuft.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Gelangen die Marktüberwachungsbehörden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer eigenen Untersuchung und Risikobewertung zu voneinander abweichenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des Bestehens eines Risikos oder hinsichtlich des Risikoniveaus, so kann jeder Mitgliedstaat die Kommission mit der Angelegenheit befassen und um eine Stellungnahme dazu ersuchen, woraufhin die Kommission unverzügli…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Gibt die Kommission eine Stellungnahme nach Absatz 2 ab, so tragen die Mitgliedstaaten der Stellungnahme gebührend Rechnung.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Kommission erstellt Leitlinien für die praktische Durchführung dieses Artikels.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Die Kommission erstellt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Anwendung dieses Artikels und legt ihn dem Netzwerk für Verbrauchersicherheit vor.

    Absatz 5

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Produkte, die aufgrund einer Entscheidung einer Marktüberwachungsbehörde in einem Mitgliedstaat im Rahmen der vorliegenden Verordnung als gefährlich eingestuft wurden, werden auch von den Marktüberwachungsbehörden in den anderen Mitgliedstaaten als gefährlich eingestuft.
  2. 2(2) Gelangen die Marktüberwachungsbehörden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer eigenen Untersuchung und Risikobewertung zu voneinander abweichenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des Bestehens eines Risikos oder hinsichtlich des Risikoniveaus, so kann jeder Mitgliedstaat die Kommission mit der Angelegenheit befassen und um eine Stellungnahme dazu ersuchen, woraufhin die Kommission unverzüglich eine Stellungnahme hinsichtlich des Bestehens des Risikos bzw. hinsichtlich des Risikoniveaus des betreffenden Produkts abgibt. Wurde die Kommission nicht mit der Angelegenheit befasst, so kann sie dennoch auf eigene Initiative eine Stellungnahme abgeben. Zum Zweck der Abgabe einer Stellungnahme nach diesem Absatz kann die Kommission um die Übermittlung relevanter Informationen und Dokumente ersuchen und alle Mitgliedstaaten auffordern, ihren Standpunkt darzulegen.
  3. 3(3) Gibt die Kommission eine Stellungnahme nach Absatz 2 ab, so tragen die Mitgliedstaaten der Stellungnahme gebührend Rechnung.
  4. 4(4) Die Kommission erstellt Leitlinien für die praktische Durchführung dieses Artikels.
  5. 5(5) Die Kommission erstellt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Anwendung dieses Artikels und legt ihn dem Netzwerk für Verbrauchersicherheit vor.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
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chapter
article29
paragraphs5
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supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R0988 art. 29, Ersuchen um eine Stellungnahme der Kommission zu voneinander abweichenden Risikobewertungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-29 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:c68c22718fe7aa1d, bygge legal-2026-08-25).