Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-61
AMLD6 artikel 61: Allgemeine Bestimmungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 61
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 61 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 61 is tested here by a deterministic rule tree of 11 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 61Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die politischen Entscheidungsträger, die zentralen Meldestellen, die Aufseher, einschließlich der AMLA, und andere zuständige Behörden sowie Steuerbehörden auch im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 8 über wirksame Mechanismen verfügen, die die Zusammenarbeit und Koordinierung im Inland bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahm…
- Paragraph 2 applies. (2) In Bezug auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die die zuständigen Behörden nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2024/1624 und Kapitel II Abschnitt 1 der vorliegenden Richtlinie erhalten haben, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, diese Informationen den entsprechenden zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten oder Drittländer zeitnah und kostenlos zur Verfü…
- Paragraph 3 applies. (3) Die Mitgliedstaaten unterwerfen den Informationsaustausch oder die Amtshilfe zwischen zuständigen Behörden und ihren Gegenparteien für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie weder einem Verbot noch unangemessenen oder übermäßig restriktiven Bedingungen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden etwaige Amtshilfeersuchen nicht aus folgenden Gründen ablehnen:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die politischen Entscheidungsträger, die zentralen Meldestellen, die Aufseher, einschließlich der AMLA, und andere zuständige Behörden sowie Steuerbehörden auch im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 8 über wirksame Mechanismen verfügen, die die Zusammenarbeit und Koordinierung im Inland bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahm…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) In Bezug auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die die zuständigen Behörden nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2024/1624 und Kapitel II Abschnitt 1 der vorliegenden Richtlinie erhalten haben, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, diese Informationen den entsprechenden zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten oder Drittländer zeitnah und kostenlos zur Verfü…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Mitgliedstaaten unterwerfen den Informationsaustausch oder die Amtshilfe zwischen zuständigen Behörden und ihren Gegenparteien für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie weder einem Verbot noch unangemessenen oder übermäßig restriktiven Bedingungen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden etwaige Amtshilfeersuchen nicht aus folgenden Gründen ablehnen:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
das Ersuchen berührt nach ihrem Dafürhalten auch steuerliche Belange;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
das nationale Recht schreibt vor, dass die Verpflichteten die Geheimhaltung oder die Vertraulichkeit wahren müssen, außer in den Fällen, in denen die einschlägigen Informationen, auf die sich das Ersuchen bezieht, durch das Privileg der rechtsberatenden Berufe geschützt werden oder einem gesetzlich festgelegten Berufsgeheimnis gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1624 unterliegen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
c)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
in dem ersuchenden Mitgliedstaat ist eine Untersuchung, eine Ermittlung, ein Verfahren oder eine Analyse einer zentralen Meldestelle im Gang, es sei denn, die Untersuchung, die Ermittlung, das Verfahren oder die Analyse einer zentralen Meldestelle würde durch die Amtshilfe beeinträchtigt;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
d)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Art und Stellung der ersuchenden zuständigen Behörde unterscheiden sich von Art und Stellung der ersuchten zuständigen Behörde.
Absatz 11
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die politischen Entscheidungsträger, die zentralen Meldestellen, die Aufseher, einschließlich der AMLA, und andere zuständige Behörden sowie Steuerbehörden auch im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 8 über wirksame Mechanismen verfügen, die die Zusammenarbeit und Koordinierung im Inland bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Vermeidung der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen ermöglichen.
- 2(2) In Bezug auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die die zuständigen Behörden nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2024/1624 und Kapitel II Abschnitt 1 der vorliegenden Richtlinie erhalten haben, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, diese Informationen den entsprechenden zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten oder Drittländer zeitnah und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- 3(3) Die Mitgliedstaaten unterwerfen den Informationsaustausch oder die Amtshilfe zwischen zuständigen Behörden und ihren Gegenparteien für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie weder einem Verbot noch unangemessenen oder übermäßig restriktiven Bedingungen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden etwaige Amtshilfeersuchen nicht aus folgenden Gründen ablehnen:
- 4a)
- 5das Ersuchen berührt nach ihrem Dafürhalten auch steuerliche Belange;
- 6b)
- 7das nationale Recht schreibt vor, dass die Verpflichteten die Geheimhaltung oder die Vertraulichkeit wahren müssen, außer in den Fällen, in denen die einschlägigen Informationen, auf die sich das Ersuchen bezieht, durch das Privileg der rechtsberatenden Berufe geschützt werden oder einem gesetzlich festgelegten Berufsgeheimnis gemäß Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1624 unterliegen;
- 8c)
- 9in dem ersuchenden Mitgliedstaat ist eine Untersuchung, eine Ermittlung, ein Verfahren oder eine Analyse einer zentralen Meldestelle im Gang, es sei denn, die Untersuchung, die Ermittlung, das Verfahren oder die Analyse einer zentralen Meldestelle würde durch die Amtshilfe beeinträchtigt;
- 10d)
- 11Art und Stellung der ersuchenden zuständigen Behörde unterscheiden sich von Art und Stellung der ersuchten zuständigen Behörde.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 61, Allgemeine Bestimmungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-61 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:375be247a871ab55, bygge legal-2026-08-25).