Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-62
AMLD6 artikel 62: Übermittlung der Liste der zuständigen Behörden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 59 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 62
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 62 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 62 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 62Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Um eine wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und der AMLA Folgendes:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. die Liste der Aufseher, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1624 durch die Verpflichteten zu überwachen, sowie gegebenenfalls die Bezeichnung der Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen gemäß der vorliegenden Richtlinie überwacht, und ihre Kontaktdaten;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Um eine wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und der AMLA Folgendes:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Liste der Aufseher, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1624 durch die Verpflichteten zu überwachen, sowie gegebenenfalls die Bezeichnung der Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen gemäß der vorliegenden Richtlinie überwacht, und ihre Kontaktdaten;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Kontaktdaten ihrer zentralen Meldestelle;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Liste der anderen zuständigen nationalen Behörden.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
(2) Für die Zwecke von Absatz 1 werden folgende Kontaktdaten bereitgestellt:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
a)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Kontaktstelle oder andernfalls Name und Rolle einer Kontaktperson;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
b)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktstelle oder andernfalls berufliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die der Kommission und der AMLA gemäß Absatz 1 bereitgestellten Informationen aktualisiert werden, sobald eine Änderung erfolgt.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(4) Die AMLA veröffentlicht ein Register der in Absatz 1 genannten Behörden auf ihrer Website und erleichtert den Austausch von Informationen gemäß Absatz 2 zwischen den zuständigen Behörden. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Behörden fungieren innerhalb ihrer Befugnisse als Kontaktstelle für die entsprechenden zuständigen Behörden. Die zentralen Meldestellen und Aufsichtsbehörden fungieren außerdem als Kontaktstel…
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Um eine wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und der AMLA Folgendes:
- 2a)
- 3die Liste der Aufseher, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1624 durch die Verpflichteten zu überwachen, sowie gegebenenfalls die Bezeichnung der Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen gemäß der vorliegenden Richtlinie überwacht, und ihre Kontaktdaten;
- 4b)
- 5die Kontaktdaten ihrer zentralen Meldestelle;
- 6c)
- 7die Liste der anderen zuständigen nationalen Behörden.
- 8(2) Für die Zwecke von Absatz 1 werden folgende Kontaktdaten bereitgestellt:
- 9a)
- 10Kontaktstelle oder andernfalls Name und Rolle einer Kontaktperson;
- 11b)
- 12E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktstelle oder andernfalls berufliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson.
- 13(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die der Kommission und der AMLA gemäß Absatz 1 bereitgestellten Informationen aktualisiert werden, sobald eine Änderung erfolgt.
- 14(4) Die AMLA veröffentlicht ein Register der in Absatz 1 genannten Behörden auf ihrer Website und erleichtert den Austausch von Informationen gemäß Absatz 2 zwischen den zuständigen Behörden. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Behörden fungieren innerhalb ihrer Befugnisse als Kontaktstelle für die entsprechenden zuständigen Behörden. Die zentralen Meldestellen und Aufsichtsbehörden fungieren außerdem als Kontaktstellen für die AMLA.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 62, Übermittlung der Liste der zuständigen Behörden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-62 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:48fac90c03c46761, bygge legal-2026-08-25).