Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-59
AMLD6 artikel 59: Austausch von Informationen über Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLD6 artikel 59
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 59 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 59 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 59Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Aufseher und gegebenenfalls die Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen überwacht, die AMLA über alle gemäß diesem Abschnitt verhängten Geldbußen und angewendeten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich aller in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsbehelfe und der Ergebnisse der Rechtsbehelfsverfahren, un…
- Paragraph 2 applies. (2) Die AMLA unterhält auf ihrer Website Links zu den Bekanntmachungen jedes Aufsehers in Bezug auf Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die gemäß Artikel 58 verhängt bzw. angewendet wurden, und gibt den Zeitraum an, für den jeder Mitgliedstaat Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen bekanntmacht.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Aufseher und gegebenenfalls die Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen überwacht, die AMLA über alle gemäß diesem Abschnitt verhängten Geldbußen und angewendeten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich aller in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsbehelfe und der Ergebnisse der Rechtsbehelfsverfahren, un…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die AMLA unterhält auf ihrer Website Links zu den Bekanntmachungen jedes Aufsehers in Bezug auf Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die gemäß Artikel 58 verhängt bzw. angewendet wurden, und gibt den Zeitraum an, für den jeder Mitgliedstaat Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen bekanntmacht.
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Aufseher und gegebenenfalls die Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktionen überwacht, die AMLA über alle gemäß diesem Abschnitt verhängten Geldbußen und angewendeten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich aller in diesem Zusammenhang eingelegten Rechtsbehelfe und der Ergebnisse der Rechtsbehelfsverfahren, unterrichten. Diese Informationen werden auch anderen Aufsehern übermittelt, wenn die Geldbuße oder verwaltungsrechtliche Maßnahme ein Unternehmen betrifft, das in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig ist.
- 2(2) Die AMLA unterhält auf ihrer Website Links zu den Bekanntmachungen jedes Aufsehers in Bezug auf Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die gemäß Artikel 58 verhängt bzw. angewendet wurden, und gibt den Zeitraum an, für den jeder Mitgliedstaat Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen bekanntmacht.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 59, Austausch von Informationen über Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-59 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:937dfc68ff44b28a, bygge legal-2026-08-25).